Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die fünfte Novelle zum Energiesicherungsgesetz. Das allein zeigt schon, dass in der aktuellen Situation regelmäßig Anpassungen und auch Nachsteuerungen notwendig sind.
Wir sind bei der Energieversorgung seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine im Krisenmodus. Mit einer leichtsinnigen Abschaltung der letzten drei laufenden Kernkraftwerke hat die Regierung diese Krise weiter verschärft. Wie der Kollege Kruse heute übrigens schon richtigerweise sagte: Angebot und Nachfrage müssen im Strommarkt jederzeit in Einklang stehen. – Diesen Grundsatz gefährdet diese Bundesregierung leichtfertig und opfert damit auch noch den Klimaschutz.
Ich wusste nicht, dass er mir zuhört, wenn ich hier rede!)
Gerade den Kollegen der Grünen empfehle ich deswegen die Dokumentation der ARD „Deutschland schaltet ab“ von Dienstag letzter Woche. Wenn Sie auf uns nicht hören möchten: Vielleicht möchten Sie auf Ihre Freunde in Finnland hören.
Beifall bei der CDU/CSU)
Die vorliegende Novelle soll der Bundesregierung mehr Handlungsspielräume bei der Treuhandverwaltung von Energieunternehmen einräumen. Das Ziel der Energieversorgungssicherheit ist absolut richtig und die Notwendigkeit bei den zwei Unternehmen aktuell auch durchaus gegeben.
Ich möchte auf drei Punkte explizit eingehen.
In der Tat stellt die neue Regelung im Vergleich zu einer förmlichen Enteignung einen milderen Eingriff dar. Dennoch handelt es sich dabei um einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte. Ich erinnere Sie an dieser Stelle gerne an die EnSiG-Novelle im Mai 2022. In Ihrer Formulierungshilfe zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes stellte die Bundesregierung damals fest, dass eine solche – ich zitiere – „Übertragung unter Berufung auf das Gemeinwohl … eine Enteignung“ wäre, „die im Rahmen … des Grundgesetzes nicht zulässig ist“. Jetzt, ein Jahr später, begründet die Koalition entgegen der Position der Bundesregierung im April 2022 die aktuelle Gesetzesänderung doch mit dem Gemeinwohl. Deshalb reden wir hier eindeutig über Enteignungen.
Ein so schwerwiegender staatlicher Eingriff braucht klare und eng definierte Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Gesetzentwurf eben nicht formuliert worden. Weder im Gesetz noch in der Begründung gibt es Hinweise auf eine Definition. Es gibt auch keine klaren Kriterien dafür, wann genau die Versorgungssicherheit als gefährdet gelten soll. Die Rechtssicherheit ist damit nicht gegeben; darauf wurde auch bei der öffentlichen Anhörung mehrfach hingewiesen.
Ebenfalls ist für uns von großer Bedeutung, dass bei einem Eingriff in die Eigentumsrechte nicht nur der Eingriff selbst, sondern natürlich auch der Rückzug des Staates von dieser Maßnahme geregelt werden muss. Auch dazu gibt es im Gesetzentwurf nicht die gewünschte Klarheit. Ja, es gab den Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen zur Reprivatisierung. Aber die Bedingungen, wann genau der Staat sich wieder zurückzieht, wann konkret die Versorgungsnotsituation als gelöst gilt, wurden nicht definiert.
Dann kommen wir zum letzten Punkt, zur Forderung nach einer parlamentarischen Kontrolle: entweder durch eine nachträgliche Überprüfung von entsprechenden Verordnungen oder durch eine Evaluierung des Gesetzes nach ein oder zwei Jahren. Das haben wir als Union mehrfach angesprochen und angeregt. Beides ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Wir halten das für falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung. Die Union hat der Übernahme von Uniper im September letzten Jahres zugestimmt, weil sie zur kurzfristigen Sicherung der Energieversorgung notwendig gewesen ist. Wir haben auch die Treuhandverwaltung von SEFE unterstützt, weil sie zu diesem Zeitpunkt wichtig war, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat aber auch immer an die Ampelfraktionen appelliert, dass solche Maßnahmen nur vorübergehend gelten dürfen und dass wir eine überzeugende Strategie haben möchten. Diese Strategie bleiben Sie uns bis heute schuldig.
Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Gremmels hat heute Nachmittag hier im Hohen Haus gesagt, dass kein Gesetz so rausgeht, wie es in die parlamentarische Beratung reingekommen ist. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das freut mich; denn ich wünsche mir viele Änderungen beim Heizungshammergesetz von Habeck.
Machen ist wie Wollen, nur krasser. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, darauf haben Sie sich immer berufen. Wir werden Sie beim Machen konstruktiv begleiten. Bei der vorliegenden Novelle bleiben unsere Forderungen und auch die Forderungen der Experten außen vor. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU
Ein Fehler!)
Markus Hümpfer hat das Wort für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)