Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir leben im Jahr 2023, im 21. Jahrhundert. Und wir leben in einem Land, in dem es gesetzlich garantiert ist, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Trotzdem müssen wir feststellen: Menschen mit Behinderungen haben teilweise immer noch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, auch bei guter Qualifikation. Das ist ungerecht, und das ist angesichts des Fachkräftemangels auch unsinnig.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir deshalb ein deutliches Zeichen für mehr Respekt und Solidarität, für ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe und für einen starken Arbeitsmarkt und sozialen Fortschritt in unserem Land. Meine Damen und Herren, eine Sache ist mir dabei ganz besonders wichtig: Mit der Einführung der vierten Stufe in der Ausgleichsabgabe nehmen wir Arbeitgeber stärker in die Verantwortung, und zwar eine ganz besondere Art von Arbeitgebern, nämlich diejenigen, die sich ihrer Verantwortung bisher gänzlich entziehen und bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Hier muss sich endlich etwas ändern.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es gibt bereits umfangreiche Unterstützungs- und Förderangebote für Arbeitgeber. Seit Beginn des Jahres 2022 werden bundesweit überall einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber eingerichtet. Sie beraten Arbeitgeber, wie sie Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen können. Sie haben eine Lotsenfunktion, damit sich die Arbeitgeber zurechtfinden, welche Unterstützung sie bekommen können. Sie unterstützen Arbeitgeber auch bei der Beantragung von Leistungen, und das hilft besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen. Deshalb sage ich ganz klar: Für sogenannte Nullbeschäftiger haben wir kein Verständnis.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Die Unternehmen müssen endlich umdenken, und genau das wollen wir mit der vierten Stufe erreichen.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Wer Verantwortung übernimmt und Menschen mit Behinderung beschäftigt, der wird bestmöglich unterstützt. Wir konzentrieren die Mittel der Ausgleichsabgabe auf die Förderung von Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; das ist bisher nicht überall so. Wir heben die Deckelung beim Budget für Arbeit auf, und zwar direkt nach der Verkündung dieses Gesetzes. Und wir beschleunigen die Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern durch eine Genehmigungsfiktion.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Sören Pellmann [DIE LINKE])
Meine Damen und Herren, Bundesminister Hubertus Heil sagte in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs: Niemand hält das Parlament davon ab, ein gutes Gesetz zu einem sehr guten Gesetz zu machen. – Damit hat er recht. Ich bin sehr froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die sich so engagiert eingebracht haben; denn ein paar Dinge sind noch mal verstärkt worden.
Unter anderem verankern wir das Jobcoaching jetzt ausdrücklich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Und wir machen es für Arbeitgeber attraktiver, Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt einzustellen; denn viele Werkstattbeschäftige wünschen sich zwar eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in der Realität passiert das aber immer noch viel zu selten. Das liegt häufig daran, dass Arbeitgeber die Werkstattbeschäftigten gar nicht im Blick haben, und das, obwohl sie mit entsprechender Unterstützung – noch mal das Stichwort „Jobcoaching“ – ein echter Mehrwert fürs Unternehmen wären. Daher regeln wir jetzt in einem ersten Schritt, dass, wenn Beschäftigte von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, sie dort ohne weitere Prüfung auf mindestens zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Beeck [FDP])
Damit wird es für die Arbeitgeber attraktiver, Menschen aus der Werkstatt einzustellen, und wir bauen zugleich Bürokratie ab; denn eine Einzelfallprüfung bei der Bundesagentur für Arbeit ist dann nicht mehr erforderlich.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Deshalb, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz ein großer Schritt hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt; aber es kann nicht das Ende unserer Anstrengungen sein. Insbesondere mit Blick auf die Werkstätten ist noch viel zu tun. Dabei reicht es nicht, das Entgeltsystem in den Blick zu nehmen. Wir müssen auch über die Zugangssteuerung und über Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sprechen.
Beifall des Abg. Sören Pellmann [DIE LINKE])
– Danke. – Wir wollen, dass künftig mehr junge Menschen in reguläre Beschäftigung gehen, anstatt in den Werkstätten zu verbleiben. Das wäre der nächste Schritt, und darüber werden wir beraten, auch darüber, wie man aus der Werkstatt besser auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kommt. Wir haben noch viel mehr vor. Wir haben noch viel vor für mehr Inklusion.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Heute bitte ich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Wilfried Oellers das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)