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Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich bitte um Ruhe im Saal.
Wir haben es hier mit einem sehr wichtigen Thema zu tun, nämlich der Zuwanderung in unser Land und den zusätzlichen Menschen, die in unserem Land in
Wohnungen untergebracht werden müssen. In der Tat haben wir dramatische Verhältnisse in den Kommunen. Tagtäglich erreichen uns Hilferufe der Bürgermeister und
Oberbürgermeister und der Landrätinnen und Landräte, die schildern, dass sie in ihrer Region für die Unterbringung kaum noch Möglichkeiten finden, kaum noch
Lösungen haben. Wenn nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, muss wieder auf Turnhallen, Messehallen, Zeltplätze und anderes mehr ausgewichen
werden.
Wir haben im vergangenen Jahr rund 1 Million Zuwanderer aus der Ukraine aufgenommen, die vor dem Aggressionskrieg des russischen Präsidenten in unser
Land geflüchtet sind. Rund 300 000 Zuwanderer sind aus Armutsgründen oder aus Gründen religiöser oder rassistischer Verfolgung in unser Land gekommen. Insgesamt
waren es im vergangenen Jahr also rund 1,3 Millionen Menschen, die untergebracht werden mussten. Und wir müssen damit rechnen, dass in diesem Jahr erneut eine
sehr große Zahl an Zuwanderern in dieses Land kommt. Auch die werden untergebracht werden müssen.
In dieser Situation geht es heute in dieser Debatte nicht um die Frage, ob die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
die richtigen Konsequenzen ziehen und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Es geht nicht um die Frage, ob wir ein anderes Zuwanderungsrecht oder ein anderes
Asylrecht brauchen. Es geht auch nicht um die Frage, wie wir mit den Konflikten, die wir mittlerweile in diesem Bereich haben, umgehen. Vielmehr geht es heute
ausschließlich um diese Frage: Können wir die kommunale Ebene, die für die Unterbringung der Menschen zuständig ist, besser unterstützen?
Dazu haben wir Vorschläge unterbreitet – sehr kluge Vorschläge, wie ich glaube.
Beifall bei der CDU/CSU)
Wir schlagen unter anderem vor, dass die Kommunen baurechtliche Genehmigungen für Unterbringungsmöglichkeiten etwa in Gewerbegebieten, in
leerstehenden Einzelhandelsimmobilien und in anderen leerstehenden Gebäuden, die umgenutzt werden müssen, im erleichterten Verfahren erteilen können.
Diese Regelungen sind bisher bis 2024 befristet. Diese Frist muss verlängert werden, damit die Kommunen Planungssicherheit haben; denn wir gehen ja
davon aus, dass uns das Thema nicht nur noch in diesem Jahr beschäftigen wird.
Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf die Problematik, dass gerade aus der Ukraine viele Familien mit kleinen und schulpflichtigen Kindern zu uns
gekommen sind, die natürlich die Krippen und Kindergärten und die Grundschulen und weiterführenden Schulen besuchen müssen, was die Kommunen häufig vor Probleme
stellt. Sie haben zum Beispiel eine Grundschule, die zweizügig ist und plötzlich zu einer dreizügigen Grundschule wird, weil so viele Zugewanderte im Stadtteil
leben. Dann muss man flexibel reagieren. Das kann man nach unserem Baurecht nicht. Deswegen haben wir vorgeschlagen, dass wir viele bauordnungsrechtliche
Vorschriften aussetzen und damit eine Möglichkeit schaffen, zum Beispiel Klassenräume sehr schnell und flexibel und ohne große baurechtliche
Genehmigungsverfahren, die in unserem Land Jahre dauern, zu ergänzen. Für die Kinder, die hierher zugewandert sind, vor allem aber auch für die Kinder aus
unserem Land ist das, was wir vorschlagen, eine gute Sache, damit sie nicht unnötig unter der Enge leiden.
Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, dass darunter, dass wir eine so hohe Zuwanderung und
diese Unterbringungsproblematiken haben, nicht eine besonders belastete Gruppe, nämlich die Obdachlosen in unserem Land, besonders leiden darf. Deswegen
schlagen wir vor, auch für die Obdachlosenunterkünfte, für die ebenfalls die Kommunen zuständig sind, baurechtliche Erleichterungen gelten zu lassen. So kann
nicht eine Gruppe in unserem Land gegen eine andere ausgespielt werden; so gilt für alle das gleiche Recht. Wer unter diesem Druck leidet, dem wollen wir mit
gesetzlichen Maßnahmen helfen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ich glaube, die Vorschläge, die wir gemacht haben, sind sehr sinnhaft. Dass sie sinnhaft sind, sehen wir ja daran, dass das Bundeskabinett gestern
einen unserer Vorschläge komplett übernommen hat. Wir sind der Koalition, Frau Kollegin Kiziltepe, sehr dankbar dafür, dass das möglich war. Dass Sie so schnell
auf einen unserer Anträge reagiert haben, hat es selten gegeben.
Zuruf der Abg. Christina-Johanne Schröder [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das zeigt aber auch, unter welchem Druck die Regierung steht, Lösungen vorzuschlagen. Da ist es klug, wenn Sie die Vorschläge einer konstruktiven
Opposition, die Ihnen Vorschläge macht, schnell umsetzen.
Vielleicht war es schon umgesetzt, bevor Sie den Antrag gestellt haben!)
Sie haben die Fristverlängerung als eine Anpassung des Baugesetzbuches vorgeschlagen. Das können wir nur sehr begrüßen. Damit ist ein Teil unseres
Antrages ja bereits auf guter Reise. Und ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, dass Sie auch den Rest mitmachen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Warum jetzt? Weil wir den § 246 Baugesetzbuch sowieso anfassen, um die Konsequenzen aus der
Umweltkatastrophe im Ahrtal baurechtlich ordentlich zu begleiten, damit wir in Zukunft besser aufgestellt sind – da fassen wir § 246c an –; dann können wir
diese Ergänzung jetzt auch noch hinzufügen.
Ist die Redezeit nicht um?)
Das macht Sinn. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herzlichen Dank, wenn Sie uns unterstützen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Kollege Nickholz.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])