Ja, die möchte ich gern nutzen. Herzlichen Dank. – Frau Kollegin Polat, Sie haben gerade gesagt, Sie würden in der Koalition alle Arbeitsverbote
ohne Ausnahme abschaffen. Gilt das auch für das Arbeitsverbot für ausgewiesene Identitätstäuscher? Es gibt eigentlich nur noch zwei Arbeitsverbote: einmal für
Personen aus sicheren Herkunftsländern und dann für die Personen ohne geklärte Identität – einschließlich der Gruppe der sogenannten Identitätstäuscher. Gilt
also die Abschaffung des Arbeitsverbotes durch die Koalition auch für die Gruppe der Identitätstäuscher?