- Bundestagsanalysen
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Das Wichtigste, das man gegen Kinderarmut tun kann, ist natürlich, die Berufstätigkeit der Eltern zu fördern. Wenn ein Familienmitglied berufstätig ist, ist das oft ein ganz wichtiger Schritt gegen Kinderarmut. Deshalb dürfen wir diesen Aspekt niemals vergessen.
Wir fördern die Erwerbstätigkeit von Eltern und machen möglich, dass das klappt – schön ist, wenn ein Elternteil erwerbstätig ist; gut ist, wenn es beide sein können. Das hat natürlich auch etwas mit der Angebotsstruktur der Kinderbetreuungsmöglichkeiten für junge Familien zu tun, ob das nun Krippen oder Kitas sind, ob es um Ganztagsangebote geht. Das ist die eine große und wahrscheinlich auch entscheidende Herausforderung, die wir als ganzes Land bewältigen müssen.
Die zweite Herausforderung ist natürlich, dass wir dort, wo wenig Geld verdient wird, helfen, dass sich das ändert. Da haben wir vieles gemacht, zum Beispiel mit der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro – ein ganz entscheidender Schritt –, mit der Anhebung und Ausweitung des Wohngeldanspruches, mit der Anhebung und Ausweitung von Kindergeld und Kinderzuschlag – darüber haben wir schon gesprochen –, übrigens auch mit der Reduzierung der Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 2 000 Euro brutto verdienen.
Die Kindergrundsicherung wird eine große Rolle spielen, insbesondere im Hinblick darauf, dass wir angesichts der Leistungshöhe, die wir mittlerweile mit Kindergeld und Kinderzuschlag erreicht haben, sicherstellen, dass nicht so viele von der Möglichkeit, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, keinen Gebrauch machen, weil sie sich nicht auskennen oder sie es zu schwierig und zu unerklärbar finden. Ich glaube, da haben wir eine große, große Reformaufgabe vor uns.
Haben Sie eine Nachfrage, Frau Stahr? – Bitte schön.