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Ich habe die Gesetzgebung, die es möglich macht, einzelne Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, immer mitgetragen und unterstützt.
Deshalb gibt es auch keine Position dieser Bundesregierung, dass das nicht für weitere Länder infrage kommt. Wir werden das also immer ganz konkret Fall für
Fall beantworten, weil das eine Möglichkeit ist, wenn auch nicht die entscheidende; die entscheidendere bezieht sich auf das, was ich eben über die
Migrationspartnerschaften gesagt habe.
Natürlich brauchen wir auch hierzulande sehr viele Regelungen. Also: Die Digitalisierung der Ausländerbehörden kann nicht so gering bleiben, wie sie
heute ist; sie müsste längst abgeschlossen sein, nachdem wir 2014/15 so viele Fragestellungen hatten. Eigentlich müsste jede Ausländerbehörde mit einer
elektronischen Akte arbeiten. Wir brauchen einen vollständigen Austausch mit dem Ausländerzentralregister; das wird ab Mai möglich sein. Ich gehe davon aus,
dass jede Ausländerbehörde sich vorbereitet hat, das dann auch zu können.
Und wir werden natürlich auch dafür Sorge tragen müssen, dass genügend Richterinnen und Richter in den Asylkammern der Verwaltungsgerichte beschäftigt
sind, damit die Verfahren schnell vorankommen, und dass es genügend Abschiebehaftplätze überall in Deutschland gibt und nirgendwo nicht genügend Kapazitäten zur
Verfügung stehen. Das ist das Setting, das notwendig ist, damit man es insgesamt hinbekommt, die große Herausforderung, die wir haben, zu bewältigen.
Eine weitere Nachfrage aus der Union kommt von Herrn Throm.