- Bundestagsanalysen
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Schönen Dank noch mal für Ihre Nachfrage zu diesem Thema. – Sie wissen, dass es hier verschiedene Betrachtungen und Untersuchungen gibt. Deshalb gibt es sehr viele, die sagen: Nach all dem, was sie an Betrachtungen vorgenommen haben, liegt die Nutzungsquote, was den Kinderzuschlag betrifft, etwa in dieser Größenordnung von 30 Prozent. – Wenn ich mich richtig erinnere, ist das bisher auch immer den verschiedenen Berechnungen für die Inanspruchnahme zugrunde gelegt worden. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass wir die Beteiligungsquote erhöhen.
Beim Kindergeld gehen wir davon aus, dass es praktisch 100 Prozent der Familien, denen es zusteht, tatsächlich bekommen. Bei der Kindergrundsicherung ist das nicht der Fall, weil das eben auch eine bürokratisch sehr schwer zu beantragende Leistung ist. Es wird also wirklich Kreativität und gutes Können erfordern, dass wir da eine gute Reform machen, die erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen dabei hilft, ihren Kindern eine gute Zukunft bieten zu können. Das ist genau das, was wir uns vorgenommen haben.
Im Kern haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es in jedem Fall zu diesen beiden Aspekten, die ich hier geschildert habe, kommen soll. Alles andere ist Gegenstand von Diskussionen. Aber es wird auf alle Fälle so sein, dass wir den Finanzrahmen für das nutzen, was jetzt mit der Erhöhung des Kindergeldes und beim Kinderzuschlag auf den Weg gebracht worden ist.
Herr Steiniger.