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Vielen Dank. – Herr Bundeskanzler, worauf basiert Ihre Aussage, dass der Kinderzuschlag nur zu 30 Prozent in Anspruch genommen wird? Das ist eine
direkte Nachfrage.
Darüber hinaus erwähne ich noch mal die Aussage der Familienministerin, die vorgeschlagen hat, zur Finanzierung der Kindergrundsicherung den
steuerlichen Kinderfreibetrag zu senken.
Die Ministerin hat gesagt – Zitat –:
Es ist absurd, dass wohlhabende Familien über die Kinderfreibeträge deutlich stärker entlastet werden als ärmere Familien …
Herr Bundeskanzler, wie stehen Sie zu diesem Vorschlag der Familienministerin mit Blick auf das Verfassungsrecht? Ist für Sie demnach auch eine
Familie – Eltern mit einem Kind – mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69 000 Euro eine wohlhabende Familie?