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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut – sollte man meinen. Aber weit gefehlt! Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz geht in die zweite Runde. Dennoch versäumen Sie es erneut, dringende Änderungen aufzunehmen. Und, Herr Kollege Fiedler, Sie sagen: Wir schulden den Hinweisgebern größtmögliche Sicherheit. Statt dies zu tun, dehnen Sie den Anwendungsbereich weit über die europäische Richtlinie hinaus aus. Der Hinweisgeber kann nicht rechtssicher entscheiden, ob er vom Gesetz geschützt ist oder nicht. Sie schützen die Hinweisgeber nicht – im Gegenteil: Sie lassen sie im Regen stehen.
Beifall bei der CDU/CSU
Des Weiteren ist Hinweisgeberschutz für Sie angeblich auch Unternehmensschutz; das haben wir von Herrn Minister Buschmann schon öfter gehört. Statt jedoch die Unternehmen dabei zu unterstützen, Fehler schnell zu entdecken und beheben zu können und unnötige Belastungen zu vermeiden, was echter Unternehmensschutz wäre, machen Sie genau das Gegenteil. Die einmaligen Kosten für Unternehmen bei Einführung des Gesetzes beziffern Sie auf 190 Millionen Euro. Jährlich kommen dann weitere 200 Millionen Euro dazu. Und rechnen wir Ihre 50 Euro, die Sie gerade genannt haben, mal hoch, dann sind es jährlich 54 Millionen Euro für die Unternehmen, die wir in unserem Land haben.
Beifall bei der CDU/CSU)
Sie schaffen – und da muss ich Sie leider enttäuschen, Herr Thomae – keine Anreize, dass Hinweisgeber sich in erster Linie an interne Meldestellen wenden, bevor sie externe Stellen kontaktieren. Bestehende Probleme können so nicht schnell und effizient im Sinne der Unternehmen abgestellt werden. Sie verpflichten weiter die Unternehmen, anonyme Meldekanäle einzurichten. Großzügig und unter Hinweis, dass man ja die Unternehmen nicht unnötig belasten möchte, setzen Sie die Frist zur Einführung dieser anonymen Meldekanäle auf den 1. Januar 2025 fest. Aber das grundsätzliche Meldesystem müssen kleine Unternehmen bereits Mitte Dezember einführen, große Unternehmen sogar noch früher.
Nach Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich auf die Fahnen geschrieben, die Praxis und die betroffenen Kreise aus der Gesellschaft mit in Ihre Gesetzesvorhaben einzubeziehen. Hätten Sie das mal gemacht in diesem Fall, dann hätten die Unternehmen Ihnen nämlich gesagt, dass es keinen Sinn macht, eine Meldestelle bis zum Ende des Jahres einzurichten, um dann das Ganze in einem zweiten Schritt in eine anonyme Meldestelle umzuwandeln, und zwar bis 2025.
Das ist lebensfremd, verursacht weitere Kosten und ist absolut ineffizient.
Beifall bei der CDU/CSU
Haben Sie mal mit irgendeinem geredet?)
– Ich komme aus der Wirtschaft; Sie brauchen mir das nicht zu erklären. – Die Fristverlängerung wird keine Entlastung bringen, sondern vor allem für die kleinen Unternehmen dazu führen, dass sie sich weit vor 2025 schon um die anonyme Meldestelle kümmern müssen. Ihr Unternehmensschutz ist reine Symbolpolitik.
Wir können also festhalten: Das Gesetz schützt weder die Hinweisgeber ausreichend, noch hält es die Belastungen für die Unternehmen gering. Ein Gesetz wird halt nicht dadurch besser, dass es in die Verlängerung geschickt wird.
Beifall bei der CDU/CSU)