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Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir noch nicht über die Einzelheiten des Antrags der Union, mit dem wir auffordern, endlich IP-Adressen zu nutzen, um den Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz zu verbessern. Wir haben diesen Antrag in erster Lesung im September des vergangenen Jahres hier eingebracht und debattiert und wollen ihn jetzt im Zuge der ordentlichen und normalen parlamentarischen Beratungen weiter im Ausschuss behandeln.
Eine Sachverständigenanhörung ist beantragt, und sie ist nach unserer Geschäftsordnung das gute Recht der Opposition. Dieses Recht torpedieren Sie mit Ihrer Mehrheit. Ich frage mich, warum. Ich glaube, die Debatte bisher hat gezeigt, dass es großen Anlass gibt, sich mit den Fakten und Argumenten zu beschäftigen. Wieso Sie das jetzt nicht tun, wird Ihr Geheimnis bleiben. Sie können jedenfalls nicht folgenlos die Sachverständigenanhörung im Ausschuss und diese Debatte hier im Plenum verhindern, sondern Sie müssen sich ihr stellen.
Es geht aber nicht nur um die Einhaltung der Geschäftsordnung und des fairen parlamentarischen Umgangs, sondern es gibt wichtige Gründe, weshalb wir diese Sachverständigenanhörung brauchen. Der erste, wichtigste Grund ist, dass es hier um ganz schwere Verbrechen geht, die wir gemeinsam – das will ich konzedieren – bekämpfen wollen. Aber wir streiten uns hier schon darum, ob wir alle Möglichkeiten nutzen. Wir denken: Das müssen wir.
Gerade im Kampf gegen Missbrauch und Darstellungen im Netz ist die IP-Adresse oft der einzige Ansatz, um auf die Spur der Täter zu kommen; das sagen uns Fachleute schon seit vielen Jahren. Bei einem dieser Fachgespräche hatte ein Ermittler seine Charts dabei. Auf einem Bild – ein noch vergleichsweise harmloses Bild –, nur schemenhaft erkennbar, war ein Kind von hinten zu sehen, dessen Hände nach oben zu beiden Seiten gefesselt waren, die Beine waren auseinander und fixiert; das Kind war also bewegungsunfähig. Mehr war gar nicht zu sehen. Aber jeder konnte sich vorstellen, welcher Situation dieses Kind ausgesetzt war.
Die Ermittler, die sich mit diesen Taten beschäftigen, müssen sich solche Videos anschauen. Sie haben auch noch die Tonspur dazu, das heißt, sie können das Bitten und Weinen der Kinder hören. Mir hat schon dieses eine Bild gereicht, um zu sagen: Wir müssen alles tun, um Kinder aus dieser Situation herauszuholen und solche Verbrechen zu verhindern.
Aber warum machen Sie es dann nicht? Prävention!)
Wir haben als zweiten Grund ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs, auf das wir lange gewartet haben. Es klärt, wie weit der Spielraum bei IP-Adressen gehen kann. Unser Ansatz ist, dass wir einfordern, diesen Spielraum zu nutzen – nicht mehr und nicht weniger. Der EuGH hat sich in seiner Begründung, dass es bei den IP-Adressen diese Ausnahme geben soll, explizit auch auf diese Verbrechen des Kindesmissbrauchs und seiner Darstellung im Netz bezogen und im Unterschied zu anderen Daten gesagt: Gerade bei IP-Adressen ist es berechtigt, diese zu speichern, weil sie eben auch in ihrer Aussagekraft für sich genommen bei Weitem nicht mit Funkzellendaten oder anderen Verkehrsdaten vergleichbar sind. Deshalb ist auch dieses Narrativ, damit würde eine Überwachung ermöglicht, wirklich falsch. Die Daten geben das nicht her, und auch die Regeln, die gegeben und natürlich einzuhalten sind, um sie zu sichern, sorgen dafür, dass hier keine Überwachung stattfindet.
Der dritte Grund ist: Sie denken alle selber darüber nach, wie eine Neuregelung der Verkehrsdatenspeicherung erfolgen könnte. Sie streiten sich öffentlich und ergebnislos. Die Innenministerin will die IP-Adressen-Speicherung ermöglichen. Gerade in dieser Situation würde das doch auch Ihnen helfen; Sie würden davon für Ihre interne Diskussion profitieren und für den Gesetzentwurf, den Sie seit Langem ankündigen, um hier zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Ich habe das Gefühl, Sie wollen sich davor schützen, sich durch Fakten und Argumente von Ihrer vorgefertigten Meinung abbringen zu lassen. Stattdessen sollten wir jetzt den Spielraum, den der EuGH uns lässt, ausnutzen, damit wir die Kinder besser schützen und nicht die Täter.
Beifall bei der CDU/CSU)
Nächster Redner ist Macit Karaahmetoğlu für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)