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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist interessant, den Inhalt der beiden vorliegenden Anträge zu vergleichen und dabei festzustellen, dass sie nahezu inhaltsgleich sind. Das Einzige, was bei der AfD noch dazugekommen ist, sind die Paketboten. Ansonsten sind die Forderungen, die Sie erheben, gleich. Daraus kann man gewisse Schlüsse ziehen.
Zuruf der Abg. Heidi Reichinnek [DIE LINKE])
Es ist schon bemerkenswert – zumindest in der schriftlichen Äußerung der Anträge; hier muss man den Linken vielleicht einen Lerneffekt attestieren –,
Wer hat denn vorhin mit der AfD gestimmt?)
dass Sie nicht mehr von „unwürdigen Arbeitsverhältnissen“ usw. sprechen – das haben Sie sich in Ihrem Antrag und auch im Vortrag heute gespart –, dass Sie doch anerkennen, dass die Zeitarbeit ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument für unsere flexible Arbeitswelt ist – wir brauchen sie, um insbesondere Arbeitsspitzen abzudecken –
Steht aber nicht in dem Antrag drin!)
und dass sie – das akzeptieren Sie offensichtlich auch – als Brückenfunktion den Menschen dient, die aus der Arbeitslosigkeit heraus und in eine Arbeitstätigkeit kommen wollen.
Zuruf von der LINKEN: Gucken Sie sich doch mal die Zahlen an!)
Denn etwa 40 Prozent derjenigen, die in der Zeitarbeit tätig sind, werden nachher übernommen. Diesen Erkenntnisgewinn muss man Ihnen heute Abend zugestehen; das ist wirklich gut.
Beifall bei der CDU/CSU)
Des Weiteren will ich darauf hinweisen, dass die eigentliche Forderung, die Sie stellen, nämlich dass die tariflichen Öffnungsklauseln in § 8 Absatz 2 AÜG herausgenommen werden sollen, von dem EuGH-Urteil, das Sie in Ihrem Antrag zitieren, gar nicht gedeckt ist. Der EuGH sagt Folgendes – ich darf zitieren –:
Um der Vielfalt der Arbeitsmärkte und der Arbeitsbeziehungen auf flexible Weise gerecht zu werden, können die Mitgliedstaaten den Sozialpartnern gestatten, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festzulegen, sofern das Gesamtschutzniveau für Leiharbeitnehmer gewahrt bleibt.
Genau diese Formulierung trifft auf § 8 Absatz 2 bis Absatz 5 AÜG zu, wo das entsprechend geregelt ist. Das sollten Sie endlich einmal akzeptieren. Dass Sie das EuGH-Urteil heranziehen, das Ihren Antrag gar nicht stützt, finde ich schon bemerkenswert.
Beifall bei der CDU/CSU
Der Ausgleich fehlt schon!)
Darüber hinaus will ich noch einmal deutlich festhalten, dass das beschriebene viel zu niedrige Lohnniveau, das Sie attestieren, in der Evaluation des BMAS genau andersherum dargestellt wurde; der Kollege Pascal Kober hat gerade daraus zitiert. Deswegen kann man Ihren Antrag aus Überzeugung nur ablehnen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Pascal Kober [FDP])
Michael Gerdes und Manuel Gava geben ihre Reden zu Protokoll.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Somit schließe ich die Aussprache.