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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Als ich mir vor zwei Wochen die Tagesordnung dieser Sitzungswoche angeschaut habe, habe ich gedacht: Toll, dass sich mal jemand des Umsatzsteuergesetzes annimmt, dieses Bürokratiemonsters. Ich musste allerdings feststellen, dass Sie sich lediglich einen Abschnitt eines Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes vorgenommen haben.
Grundsätzlich stimme ich ja Ihrer Intention zu; nur die Begründung ist natürlich vollkommen an den Haaren herbeigezogen, weil:
Erstens. Corona ist vorbei. Die Begründung können Sie heute nicht mehr heranziehen.
Zweitens. Richtig, die Gastronomie hat gelitten, auch unter den steigenden Energiepreisen, die Sie ja größtenteils selbst mit zu verantworten haben.
Die Eigenkapitaldecke ist verdammt dünn, überall!)
Weil der Kollege Klüssendorf von einer Subvention sprach: Sie sollten vielleicht mal in die Gesetzesbegründung – der Kollege Hauer kennt sich da aus – zu § 12 Umsatzsteuergesetz schauen. Die ermäßigte Umsatzsteuer sollte den Verbraucher entlasten. Der Verbraucher soll weniger bezahlen, zum Beispiel für Lebensmittel. Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes ist nicht dafür gedacht, Unternehmen zu entlasten. Also, das ist steuerrechtlich schon mal ein vollkommen falscher Ansatz.
Beifall bei der AfD)
Das Einzige, was ich gelten lassen würde, wäre, dass man das Umsatzsteuergesetz gerade bezüglich § 12 entschlacken will. Schauen Sie sich mal die Ausnahmetatbestände bei der Umsatzsteuer für die Gastronomie an: Nur Stehtische vorhanden: 7 Prozent, Sitzgelegenheiten vorhanden: 19 Prozent, Getränke: 19 Prozent, Speisen: 7 Prozent – aber nur außer Haus –, Kaffee to go: 19 Prozent, wenn Sie zu 75 Prozent Milch drin haben: 7 Prozent. – Wer soll denn das überhaupt noch begreifen?
Sie müssten eigentlich einen neuen Steuersatz in der Gastronomie einführen, der alle Tatbestände abbildet, die in der Gastronomie auch wirklich vorkommen. Damit würden Sie die Gastronomie wirklich entlasten. Der Gastronom beschäftigt sich im Moment nämlich mehr mit steuerlichen Regelungen als damit, seine Gäste zu befriedigen. Davon abgesehen ist das auch immer wieder ein Ansatzpunkt bei Betriebsprüfungen. Diese abweichenden Steuersätze führen immer wieder zu Streit.
Das heißt, wir würden Ihrem Antrag wahrscheinlich zustimmen, aber nicht mit der Begründung, die Sie hier angeführt haben.
Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist Stefan Schmidt für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Jetzt kommt Stefan! Jetzt wird es ernst!)