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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worin sich, denke ich, die meisten in diesem Hause einig sind, ist, dass es in diesen Zeiten stark um die Selbstbehauptung der liberalen Demokratie geht. Wir denken in diesen Tagen an dunkle Stunden der deutschen Demokratiegeschichte vor 90 Jahren. Aber am Samstag jährt sich auch – das wurde eben schon angesprochen – die liberale Revolution von 1848, die keinen Erfolg hatte, und übrigens jähren sich auch die ersten freien Wahlen in der damaligen DDR von 1990.
Gefahren von innen und außen drohen der Demokratie; da hat die Bundesinnenministerin recht. Gleichzeitig ist die Situation so schwierig, dass wir uns etwas bewusst machen sollten, wozu ich mit Erlaubnis der Präsidentin den früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann zitiere:
Es muss darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Nicole Höchst [AfD])
Auch wenn das in einem ganz anderen Zusammenhang gesagt wurde, sollte uns das heute leiten und nachdenklich machen; denn es geht darum, die Demokratie zu schützen, die unser Grundgesetz meint. Auch wenn in Sonntagsreden so oft von Demokratie die Rede ist, muss man offenbar Selbstverständlichkeiten betonen. Nicht alle, die heute meinen, für Demokratie einzutreten, achten das Gewaltmonopol des freiheitlichen Rechtsstaates. Nicht alle achten den Parlamentarismus, zu dem übrigens auch das Haushaltsrecht des Parlamentes gehört. Das bedeutet, dass Förderung in der Regel nicht dauerhaft sein kann und die finanzielle Förderung von Zivilgesellschaft die Ausnahme und nicht die Regel ist.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD)
Deshalb ist es legitim, zu fragen: Was ist sinnvollerweise eine staatliche Aufgabe? Das ist zum Beispiel die Beratung für Aussteiger aus extremistischen Szenen und manches andere. Übrigens war auch den Vätern und Müttern des Grundgesetzes bewusst, dass wehrhafte Demokratie sich auf wenige Instrumente beschränken muss und dass es ein schmaler Grat ist zwischen dem Schutz vor den Feinden der Demokratie und dem Vorgehen gegen politische Mitbewerber oder unliebsame Meinungen.
Sagen Sie mal was zu den Meldestellen!)
Diesen schmalen Grat müssen wir auch hier wahren. Deshalb gilt: Der freiheitliche Rechtsstaat schützt die Vielfalt, die er vorfindet, Menschen mit ihren verschiedenen Lebensentwürfen und ihren individuellen Vorstellungen. Aber es ist nicht seine Aufgabe und sein Anspruch, die Gesellschaft und die Individuen nach seinen Vorstellungen zu gestalten.
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie der Abg. Nicole Höchst [AfD])
In diesem Sinne werden wir uns in die Debatten einbringen.
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)