- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein wichtiges Vorhaben im Koalitionsvertrag: Wir wollen Steuergerechtigkeit im bestehenden Steuerrecht schaffen. – Übrigens haben wir das schon gemacht. Wir haben beispielsweise, Herr Görke, im Jahressteuergesetz mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Airbnb, von Uber, von digitalen Plattformen geschaffen, und wir werden jetzt beim Thema Umsatzsteuerrecht – Stichwort „E‑Rechnung“ – einiges auf den Weg bringen. Wir haben uns also schon auf den Weg gemacht. Es geht uns dabei um den Schutz der vielen Steuerehrlichen, der Privaten wie auch der Unternehmen, vor schädlichen Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne mit grenzüberschreitender unternehmerischer Tätigkeit. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie setzen wir diesen Weg fort.
Länderbezogene Berichte – das hat der Minister vorhin richtig gesagt – multinationaler Unternehmensgruppen sind nichts Neues. Schon seit 2016 gibt es solche Berichte, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden: das Country-by-Country Reporting. Das ist übrigens Teil des sogenannten BEPS-Projektes der OECD. Bei diesem internationalen Projekt geht es um die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen. Das Thema wird also international angegangen, und wir wollen das jetzt auf nationaler Ebene umsetzen.
Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, auch weil laut Richtlinie die Berichte an die Finanzbehörden, die es schon gibt, um eine öffentliche länderbezogene Ertragsteuerberichterstattung ergänzt werden sollen. Das ist wichtig, nicht nur, weil das schon im Wahlprogramm 2017 eine Forderung der SPD war, sondern auch, weil viele Organisationen das gefordert haben.
Transparenz ist ein großer Feind der Unternehmen, die etwas zu verbergen haben, und eine wichtige Maßnahme gegen Steuervermeidungen. Indem länderbezogene Ertragsteuerberichterstattungen öffentlich gemacht werden, wird es möglich, darüber transparent zu diskutieren. Das erhöht den Druck auf diejenigen, die nicht sauber ihre Steuern zahlen. Und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Weil angesprochen wurde, dass es dabei auch um Bürokratie geht, und weil gefragt wurde, wen wir damit treffen, sage ich: Die Grenzen, die wir eingezogen haben, sorgen dafür, dass die getroffen werden, die wirklich getroffen werden sollen, nämlich multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr als 750 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; das ist die Voraussetzung. Übrigens besteht keine Pflicht zur Offenlegung von Informationen, wenn dadurch erhebliche Nachteile drohen, etwa bei Geschäftsgeheimnissen – dafür gibt es eine Fünfjahresfrist –, sodass für die Unternehmen kein Risiko besteht.
Weil die Gerechtigkeitsfrage gestellt wurde, ob wir also wirklich die treffen, die wir treffen müssen, sage ich: Das eine ist die Offenlegung, das andere die Frage der globalen Mindestbesteuerung.
Herr Kollege.
Auch die gehen wir jetzt national an. Insgesamt –
Herr Kollege.
– sind wir also auf dem Weg, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Das ist deswegen ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Carsten Müller hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)