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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mayer, Sie haben gerade im Prinzip die globale Mindestbesteuerung
verteidigt. Das finde ich gut. Sie war ein Projekt von Olaf Scholz. Ich hätte mir gewünscht, dass die Union das in der letzten Legislaturperiode mit dem
gleichen Elan und mit der gleichen Motivation getan hätte.
Aber heute reden wir über etwas anderes. Der Entwurf, über den wir heute beraten, trägt zwar einen etwas sperrigen Namen, ist inhaltlich aber
keineswegs so sperrig, wie sein Name klingt. Dieser Gesetzentwurf hat zwei Ziele: Zum einen dient er der Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen großer multinationaler Unternehmen. Zum anderen bietet er die Gelegenheit zur Vornahme einiger materiell-rechtlicher
und prozessualer Änderungen im Handelsgesetzbuch. Beides wird direkte Auswirkungen auf das Tagesgeschäft vieler Unternehmen in Deutschland haben. Und beides
wird direkte Auswirkungen auf die Transparenz in unserem Land haben, darüber, welche Unternehmen wirklich zur Gemeinwohlfinanzierung beitragen und wer sich
davor drückt. Wir schaffen Transparenz und Klarheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das ist gut so.
Der inhaltlich überwiegende Teil des Gesetzentwurfes widmet sich der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese beschäftigt sich mit der Offenlegung von
sogenannten Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Was genau ist damit gemeint? Um es auf einen Nenner zu bringen:
Diese Richtlinie soll Transparenz schaffen. Konkret soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie viel Ertragsteuer bestimmte Unternehmen an welchem Ort in
der Europäischen Union genau abführen. Zu diesem Zweck sind diese Unternehmen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, einen
Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und diesen im Unternehmensregister offenzulegen.
Dieses sogenannte Public Country-by-Country Reporting on Taxes wirft auf den ersten Blick zwei Fragen auf. Zum einen: Wen betrifft diese
Transparenzpflicht? Zum anderen: Weshalb genau benötigt die Allgemeinheit diese Informationen?
Bei der ersten Frage – wen betrifft diese Transparenzpflicht? – kann ich an das anknüpfen, was Minister Buschmann gesagt hat und was ich als
Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion unterstreichen will, nämlich dass kleine und mittelständische Unternehmen, die in Deutschland weiterhin das
Rückgrat unseres wirtschaftlichen Erfolges bilden, von dieser Richtlinienumsetzung nicht direkt betroffen sind. Vielmehr betrifft die Richtlinienumsetzung
multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union ansässig sind.
Noch spannender ist die zweite Frage: Weshalb genau benötigt die Allgemeinheit diese Informationen? – Ziel dieser Transparenz ist es, eine informierte
öffentliche Debatte zu ermöglichen, konkret eine Debatte darüber, ob die in der EU tätigen Unternehmen und Konzerne wirklich hier, wo sie ihre Gewinne
erwirtschaften, ihren angemessenen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Wenn also ein großes Unternehmen hier in Deutschland einen Standort eröffnet, Produkte
entwickelt und fertigt und damit Gewinne erzielt, dann besteht fortan für alle Interessierten die Möglichkeit, zu prüfen, ob und in welchem Umfang dieses
Unternehmen seinen Ertragsteuerverpflichtungen nachgekommen ist. Hierdurch soll die Verantwortung der Unternehmen für das Wohl der Allgemeinheit gefördert und –
genauso wichtig – Steuergerechtigkeit in unserem Land herbeigeführt werden.
Warum sind denn Amazon und Co, die Sie, Herr Mayer, ja erwähnt hatten, billiger und lukrativer als der kleine Laden um die Ecke, in unserer
Nachbarschaft? Weil sie null Euro Steuern in unserem Land zahlen. Genau das wird in Zukunft für jeden sichtbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das schaffen wir
mit der Umsetzung dieser Richtlinie. Wer hier Gewinne macht, muss hier Steuern zahlen. Das ist etwas, wohinter wir alle uns versammeln können.
Gemeinwohlfinanzierung ist keine Einbahnstraße. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen diese Angaben jetzt veröffentlichen.
Die Transparenz, die durch die Richtlinienumsetzung geschaffen wird, hat noch einen weiteren Vorteil. Sie verpflichtet Unternehmen in allen
europäischen Ländern zur Offenlegung ihrer Ertragsteuerinformationen. Das ermöglicht, dass sich Bürgerinnen und Bürger europaweit darüber informieren können, ob
und in welchem Umfang erfolgreiche Großunternehmen ihren Beitrag zum Gemeinwohl wirklich geleistet haben. Und dadurch besteht Grund zur Hoffnung, dass so
manches Steuerdumping zukünftig am lokalen Widerstand derer scheitert, in deren Gemeinden Gewinne realisiert, aber keine Steuern abgeführt werden. Das hat
positive Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union.
Um es am Ende kurzzumachen: Es handelt sich um einen sinnvollen und guten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, den wir natürlich
unterstützen.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Der Kollege Kay Gottschalk hat jetzt für die AfD-Fraktion das Wort.
Beifall bei der AfD)