Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Faeser, ich habe eine Frage zum Themenkomplex der europäischen Verordnung zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt, zu der sogenannten CSAM-Verordnung. Erst einmal begrüßen wir es sehr, dass es in der Bundesregierung eine Einigung
hinsichtlich einer ganz wichtigen Frage der Positionierung gibt, nämlich der Frage, ob an Endgeräten verschlüsselte Kommunikation ausgeleitet und analysiert
wird. Die Bundesregierung lehnt das ab, richtigerweise, finde ich. Es geht um die sogenannte Chatkontrolle. Wir begrüßen sehr, dass es dazu eine gemeinsame
Haltung gibt.
Nun befinden sich in dieser Verordnung insgesamt viele weitere wichtige Punkte; denn uns einen ja auch der Wunsch und der Antrieb, Kinder vor
sexueller Gewalt zu schützen. Meine Frage ist jetzt: Wie kann denn, solange eine gemeinsame Haltung noch nicht vollständig hergestellt ist, von der
Bundesregierung auf der europäischen Ebene nach welchen Leitlinien verhandelt werden? Wie arbeitet die Bundesregierung derzeit mit den Fragen?