- Bundestagsanalysen
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Herr Abgeordneter, angedacht ist, dass wir das dahin verändern, was es bereits in der Praxis für bis 25-jährige Sportschützen gibt; sie müssen nämlich beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte bereits ein psychologisches Gutachten vorlegen. Uns erschließt sich nicht, warum man das nicht darüber hinaus machen sollte.
Wir haben in den letzten Jahren furchtbare Einzeltäter gehabt, die legal Waffenbesitzer waren, ob wir das in Hanau gesehen haben oder jetzt wieder in Hamburg beobachten: Sie waren legal Waffenbesitzer. Deswegen halten wir es für zumutbar, beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte eine psychologische Überprüfung vorzunehmen.
Es hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwas unterstellen – Sportschützen gehen ihrem Sport nach; das sollen sie auch weiterhin tun –, und es hat auch nichts damit zu tun, dass wir damit Jägerverbände treffen, sondern es geht darum, Extremisten herauszuziehen. Daran haben sowohl die Verbände, die Vereine als auch die Jäger ein großes Interesse.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Die nächste Fragestellerin ist Andrea Lindholz.