- Bundestagsanalysen
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Danke. – Wenn Sie schon erwogen haben, dass man gegebenenfalls den Waffenentzug zum Beispiel an die Polizei delegieren kann: Was ist mit dem Gedanken, dass zum Beispiel auch Gerichte den Waffenentzug aussprechen können, zum Beispiel bei Verurteilungen zu schweren Gewaltstraftaten?