Frau Präsidentin! Frau Ministerin Faeser, ich würde gerne wissen, ob Sie uns schon etwas zum Zeitplan sagen können, wann der Vorschlag zur Novelle
zum Waffengesetz vorgelegt werden soll, und insbesondere, ob Sie dabei auch Änderungen an § 41 Waffengesetz – das ist das Waffenverbot – vorsehen, die es
erleichtern, dass dieser Paragraf angewandt wird, und in Zukunft den Polizeibehörden ermöglichen, zum Beispiel im Zuge der Gefahrenabwehr das Waffenverbot
auszusprechen.
Ich will es nur mal kurz erläutern: § 41 Waffengesetz ermöglicht den Waffenentzug zur Verhütung von Gefahren, ist aber derzeit an die Zuständigkeit
der Waffenbehörden gekoppelt, die ja sehr schwerfüßig sind. Es geht hier zum Beispiel darum, dass bei konkreten Bedrohungen, bei konkreten Anschlagsplänen eine
andere Behörde den Waffenentzug tatsächlich sofort durchführen kann.