- Bundestagsanalysen
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Ich glaube, ich muss nicht immer darauf reagieren, was wer wann wie der Presse beantwortet hat, Herr de Vries; ich habe Ihnen auf Ihre Frage nur die Tatsachen geschildert. Es ist ein Urteil bereits aus 2021; deswegen gibt es natürlich eine bestimmte Berechtigung, zu sagen, dass die vorhergehende Bundesregierung sich damals nicht darum gekümmert hat. Wir werden das jetzt tun. Ich glaube, das ist im Sinne der Betroffenen auch das Richtige.
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Susanne Menge.