Die Einmalzahlung soll ja in zwei Schritten erfolgen. Das Problem ist aber natürlich, dass sie den Beschäftigten dauerhaft nichts bringt und auch
nicht rentenwirksam wird, weil sie ja nicht tabellenwirksam ist. Stimmen Sie mir zu, dass das Tarifangebot – auch unter Einbeziehung der Einmalzahlung –
unterhalb der Inflation liegt und damit faktisch eine Reallohnsenkung für die Beschäftigten bedeutet, weil ja auch der zweite Teil der Einmalzahlung erst im
nächsten Jahr erfolgen wird und die Inflation in diesem Jahr bei knapp 9 Prozent liegt?