- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die EU‑Verordnung 2021/782 ist völlig unspektakulär und bedarf eigentlich keiner Debatte,
Beifall bei der CDU/CSU)
vielleicht anders als aktuelle Berichte zum Deutschlandtakt, der wohl erst 2070 kommen soll.
Mit der jetzt vorliegenden Änderung sollen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber ab dem 1. Januar 2025 zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verpflichtet werden. Außerdem soll Fahrgästen künftig die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation bei der Einreichung von Erstattungs- und Entschädigungsanträgen angeboten werden müssen. So weit, so gut – alles perfekt!
Es kommt aber noch etwas anderes hinzu, auf das ich jetzt eingehen möchte. Es geht um die „Molli“, den „Rasenden Roland“, das „Öchsle“ oder das „Harzkamel“. Kennen Sie nicht? Das sind alles historische Schmalspurbahnen. In Deutschland wurden einst neben dem Normalspurnetz in vielen ländlichen Regionen Schmalspurbahnen gebaut. Ab den 1950er-Jahren wurden allerdings viele dieser Bahnen vor allem in Westdeutschland stillgelegt. Ein paar wenige gibt es heute noch, vor allem im Osten Deutschlands, zum Beispiel im Harz, in Mecklenburg-Vorpommern, auf Rügen oder auch in Oberschwaben oder an der Zugspitze. Warum erzähle ich das in diesem Zusammenhang? Weil dieser Gesetzentwurf eben auch Auswirkungen auf die Schmalspurbahnen hat. Diese befürchten nämlich, dass sie durch die Einbeziehung in diese EU-Fahrgastrechte-Verordnung hohe bürokratische Hürden und damit auch Kosten auferlegt bekommen, ohne dass irgendein Mehrwert für den Fahrgast bei der Nutzung eintritt.
Durch das Engagement der betroffenen Schmalspurbahnen, des VDV und der Bundesländer wurden bereits Anpassungen im Entwurf vorgenommen. Allerdings reicht das noch nicht ganz. Deshalb haben die Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Änderungsantrag in den Verkehrsausschuss des Bundesrates eingebracht, um die Zuständigkeit der Eisenbahnaufsicht im Bereich dieser Schmalspurbahnen auf die Länder zurückzuübertragen. Angesichts der überwiegend historischen, lokalen und auch touristischen Bedeutung der Schmalspurbahnen ist das aus unserer Sicht eindeutig zu begrüßen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dieser Antrag von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern in der weiteren Beratung Eingang in diesen Gesetzentwurf findet. Von daher freuen wir uns darauf.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut! Zugabe!)
Auf die Zugabe verzichten wir. – Vielen Dank. – Nächster Redner ist Jan Plobner für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)