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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will in der Kürze der Zeit und der Uhrzeit angemessen nur noch ein paar Worte zu dem verlieren, was
gesagt wurde. Zunächst mal möchte ich sagen, Herr Dr. Lieb: Wenn Sie anerkennen, dass ein Problem besteht, und erklären, dass unser Antrag aus mehreren Gründen
nicht die richtige Lösung bietet, und mehrmals angekündigt haben, dass gleich Ihr Vorschlag kommt, dann hätte ich mich gefreut, Ihren Vorschlag auch
kennenzulernen; das sage ich ganz ehrlich.
Beifall bei der CDU/CSU
Über das bestehende Problem diskutieren wir schon länger. Wenn Sie eine andere Idee haben, dann bitte; aber dann würden wir sie auch ganz gerne
erfahren.
Sie haben am Ende kurz gesagt: In der Praxis sind doch schon längst andere Lösungen gefunden worden, und wir haben da keine Problematik mehr. –
Ehrlicherweise ist meine Erfahrung eine andere, wenn ich mit Banken spreche. Da löst man gerade irgendwie das Problem für die Vergangenheit; aber für die
Zukunft besteht doch eine große Rechtsunsicherheit, auf welche Art und Weise AGBs denn noch geändert werden können. Ich glaube, an dieser Stelle müssen wir
ran.
Über einen sehr langen Zeitraum haben die Banken die Möglichkeiten des § 675g BGB genutzt. Das haben die Verbraucher, offen gestanden, oft gar nicht
mitbekommen. Dann – das gehört auch zur Wahrheit; damit wir uns nicht falsch verstehen – haben es einige Banken schlicht und ergreifend übertrieben. Das, was
Anlass der aktuellen Rechtsprechung ist – dass eine Bank Kunden damit wirbt, dass das Konto kostenlos ist, und dann über eine Zustimmungsfiktion plötzlich
Kontogebühren einführt –, geht tatsächlich nicht. Zu diesem Teil ist die Rechtsprechung absolut richtig und nachvollziehbar. Da haben es Banken schlicht und
ergreifend übertrieben; dass wir uns an der Stelle nicht falsch verstehen. Aber am Ende ist doch eine Situation entstanden, die wir schon mehrmals beschrieben
haben. Fragen Sie – ich habe das schon öfter gemacht – doch mal draußen Leute, ob das irgendjemand mitbekommen hat. Quasi jeder ist von seiner Bank mehrmals
angeschrieben worden, um den AGBs zuzustimmen. Ich habe schon öfter Leute gefragt: Wisst ihr eigentlich, dass die Art und Weise, wie AGBs vereinbart wurden,
nicht mehr gültig ist, und zwar für die letzten Jahre? Da kriege ich immer die Antwort: Nein. Dann frage ich: Hast du von deiner Bank keinen Brief gekriegt? Die
Antwort ist immer dieselbe: Ja, doch, den habe ich gekriegt; aber ich habe den gar nicht gelesen, weil ja immer solche Briefe kommen.
Das ist doch das Problem, das wir jetzt haben: Die Verbraucher, die vorgeblich geschützt werden, kommen am Ende in die Gefahr, möglicherweise eine
Kündigung zu bekommen, weil die Bank teilweise gar nicht anders kann, und haben davon am Ende noch weniger, weil sie ihre Geschäftsbeziehung verlieren. Da
müssen wir doch nicht für die Vergangenheitsfälle, sondern für die Zukunft eine pragmatische, praktikable Lösung finden, sodass wir vor allem für die
Verbraucher Rechtssicherheit erlangen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Da sind wir gerne bereit, auch über andere Ideen zu diskutieren.
Sie haben gesagt, wir könnten es auf weitere Geschäftsbeziehungen zu Banken ausweiten. Ja, wir können das noch wesentlich mehr ausweiten. Wir haben
zwar durch das Urteil des XI. Senates des Bundesgerichtshofs die angesprochene Problematik in diesem Bereich; aber letztlich trifft es doch alle
Dauerschuldverhältnisse. Wenn ich sehe, was Streamingdienste sich teilweise erlauben, wie sehr sie ihre Vertragsbedingungen anpassen, weiß ich auch nicht, wie
lange das noch gut geht. Wenn wir gemeinsam eine Lösung für alle Dauerschuldverhältnisse finden, dann haben wir, glaube ich, ein gutes Stück Verbraucherschutz
erreicht.
Ich freue mich auf die Diskussion.
Beifall bei der CDU/CSU)