- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Parlamentarische Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen alle den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, in dem der Hauptdarsteller in einer Zeitschleife gefangen ist. Dieses Gefühl hatte ich, als ich den Gesetzentwurf der Union las. Denn den Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, hatten Sie schon einmal vorgelegt, nämlich im Herbst 2021. Es gab damals einige gute Gründe dafür, die Fristen für den Abruf der Beschleunigungsmittel für die Ganztagsförderung in den Grundschulen zu verlängern: die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021, die unterbrochenen Lieferketten und auch der Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft.
Aber nicht alle Verzögerungen sind gerechtfertigt, und manchmal bin ich fassungslos über die Lässigkeit, mit der die Bedürfnisse von Eltern und Kindern beiseitegeschoben werden. Denn das Ganztagsförderungsgesetz war schon seit 2019 in Arbeit. Aber erst ein Jahr später, nämlich Ende 2020, war die Verwaltungsvereinbarung fertig, mit der die erste Tranche der Mittel abgerufen werden konnte. Der Grund: Einige Bundesländer hatten sich bei den Verhandlungen sehr viel Zeit gelassen.
Hört! Hört!)
Wir haben dann 2021 die Fristen bis Ende 2022 verlängert. Wenn ich jetzt lese, dass die Regierungsverantwortlichen in meinem Bundesland, Bayern, nämlich die CSU und die Freien Wähler, nicht einmal 20 Prozent der Mittel abgerufen haben, fehlt mir dafür jedes Verständnis.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ja, wir leben in herausfordernden Zeiten, und jetzt ist auch noch Krieg in Europa. Aber die meisten Herausforderungen waren doch schon lange bekannt. Andere Bundesländer haben es offenbar hinbekommen, haben ihre Kommunen informiert und beraten, ihre Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vorbereitet und nahezu 100 Prozent der Beschleunigungsmittel abgerufen.
Jetzt ist es allerhöchste Zeit dafür, nicht rückwirkend Fristen zu verlängern, sondern ins reguläre Verfahren zu kommen. Wir haben gehört: Die Gelder aus dem Beschleunigungstopf sind ja nicht verschwunden. Sie fließen zurück in den Haupttopf und stehen weiter zur Verfügung. Aber die Verantwortlichkeiten sind jetzt klar.
Die Verwaltungsvereinbarung II ist ausgehandelt und noch 2022 den Ländern zugeleitet worden. Jetzt gilt es, sie schnell zu unterschreiben, in den Ländern die Ausführungsbestimmungen anzupassen und die noch nicht bewilligten Anträge möglichst unbürokratisch auf das Hauptprogramm zu übertragen. Dann kann es zügig und ganz ohne Fristverlängerungen losgehen. Das wäre wirklich sinnvoll.
Kommunen müssen längerfristig planen, und das können sie auch. Das Geld ist da. Insgesamt stehen 3,5 Milliarden Euro bereit, die auch noch mit Ländermitteln ergänzt werden. Darum mein Appell: Fangt endlich an! Die Krisen werden uns nicht ausgehen, aber die Bedarfe von Eltern und Kindern bleiben bestehen.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)