- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es ist schon spannend, dass man so ein Thema wie die Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften bei so großer Einigkeit doch recht emotional diskutieren kann. Das hat mich in jedem Fall überrascht.
Ich möchte zum Ende der Debatte noch einmal den Bezug zum Kollegen Reuther und zum Beginn der Debatte herstellen. Es geht, wie es in feinstem Bürokratendeutsch heißt, um das Befahren von Binnenwasserstraßen zu Sport- und Erholungszwecken, also auf Deutsch um Wassertourismus. Das ist tatsächlich ein sehr wichtiges Thema in verschiedenen Regionen in Deutschland, sei es in Hessen im Lahn-Dill-Kreis, in Schleswig-Holstein mit 250 Seen und 20 000 Kilometer Wasserwegen, wie ich gelernt habe, oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo 1 400 Unternehmen insgesamt mit Wassertourismus 470 Millionen Euro Umsatz jedes Jahr erwirtschaften. Der Wassertourismus hat in Norddeutschland insgesamt eine große wirtschaftliche Bedeutung; das sehen wir daran, und die Bedeutung steigt.
In den letzten Jahren hat sich die Ausstellung von Sportbootführerscheinen vervielfacht. Waren es 2013 noch 76 000 Sportbootführerscheine, lagen wir 2019 bei 88 000. Laut einer Umfrage von 2021 hat sich die Personenzahl, die mehrfach wöchentlich Wassersport betreibt, zwischen 2018 und 2021 sogar verdoppelt. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wichtigkeit wächst und somit ergeben sich neue Anforderungen an die Datenerhebung und ‑verwaltung einerseits und an die Verkehrssicherheit andererseits. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften tragen wir diesen Herausforderungen Rechnung. Und wir erleichtern so das Miteinander von einheimischen Wassersportlern und Touristen, die ihren Urlaub auf unseren heimischen Gewässern genießen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir schaffen eine deutliche Bürokratieerleichterung, indem wir bei der GDWS eine zentrale Datenbank für Sportbootführerscheine schaffen. Dies erhöht nicht nur die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Ordnungswidrigkeiten, sondern hat auch weitere praktische Konsequenzen. Indem wir die Datenerhebung zentralisieren, ermöglichen wir beispielsweise die Realisierung von Studien und Forschung zu Schifffahrt und Binnenwasserstraßen. Im Wassertourismus ist die Datenlage wirklich grundsätzlich ausbaufähig. Häufig basieren Statistiken bisher auf Hochrechnungen und Schätzungen. Ein Beispiel dafür sind die Zahlen der Übernachtungen auf Hausbooten. Für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung des Wassertourismus sind gute Statistiken aber unerlässlich. Tatsächlich hilft dieses Gesetz dabei.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zugleich erhöhen wir mit den Änderungen die Verkehrssicherheit. Wir stellen die Sportboote mit anderen Verkehrsträgern gleich. Das heißt, indem wir bei begründetem Verdacht beispielsweise die Entnahme einer Blutprobe erleichtern, schaffen wir die Grundlage für mehr Sicherheit im Schifffahrtsbereich.
Bei einem Blick in meinen Wahlkreis erweist sich diese Erhöhung von Sicherheit im Wassertourismus als unerlässlich. In der Müritzregion lassen sich in den letzten Jahren verstärkt Lärmbelästigung, Vermüllung, auch durch Fäkalien, und Fahrten unter Alkoholeinfluss feststellen. Diese gefährden nicht nur die Natur, sondern langfristig auch einen nachhaltigen Wassertourismus und das gesellschaftliche Miteinander und die Akzeptanz vor Ort. Zugleich müssen wir aber bei der Ausgestaltung dringend darauf achten, dass sich die Bürokratie – Stichwort „Kleinschifferzeugnis“ – für die Unternehmen in der Branche nicht erhöht.
Achten Sie auf die Zeit, Herr Kollege.
Mit einem Wort: Mit den hier vorliegenden Änderungen vereinfachen wir Datenerhebung und legen so die Grundlage für bessere Datenverarbeitung. Zugleich tragen wir zu erhöhter Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit bei.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)