Sie verstehen sicherlich, dass tatsächlich aus Gründen des Staatswohls und manchmal auch schon aus dem Grund, dass da ein Ermittlungsverfahren läuft,
nichts gesagt werden kann, und dann gibt es eben diese standardmäßigen und vom Bundesverfassungsgericht auch positiv beurteilten Antworten – wie auch in diesem
Fall: Die Ermittlungen laufen; der Generalbundesanwalt ist dran.