Es ist ja bei solchen Fragen immer so wie beim Topfschlagen: Manchmal wird durch das Rumschlagen versucht, eine Antwort in der Sache zu erhalten. Sie verstehen sicherlich, dass tatsächlich aus Gründen des Staatswohls und manchmal auch schon aus dem Grund, dass da ein Ermittlungsverfahren läuft, nichts gesagt werden kann, und dann gibt es eben diese standardmäßigen und vom Bundesverfassungsgericht auch positiv beurteilten Antworten – wie auch in diesem Fall: Die Ermittlungen laufen; der Generalbundesanwalt ist dran.