- Bundestagsanalysen
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Frau Abgeordnete, haben Sie herzlichen Dank. – Bei dem Onlinezugangsgesetz geht es darum, dass wir Verwaltungsleistungen digitalisieren. Das ist in einem föderalen Staat ein bisschen komplizierter, weil dafür nicht alleine der Bund zuständig ist, sondern häufig die Schnittstelle zur Bürgerin und zum Bürger in den Kommunen und in den Ländern ist. Deswegen ist mit dem alten Onlinezugangsgesetz ein Rechtsanspruch geschaffen worden und auch eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2022 verbunden gewesen. Deswegen gilt jetzt auch, was in dem alten Gesetz festgelegt worden ist. Deswegen brauchen wir jetzt im neuen Gesetz keine neue Frist, sondern es gilt weiterhin das im alten Gesetz Festgelegte.
Die ist aber abgelaufen!)
Ich glaube, jetzt kommt es vor allem darauf an, dass wir sehr konkret in die Umsetzung gehen. Dazu haben wir jetzt mit den Ländern im IT-Planungsrat und auch mit den Bundesressorts, die quasi als Patinnen und Paten für die einzelnen Vorhaben aus diesem Onlinezugangsgesetz zuständig sind, ein sehr präzises Monitoring vereinbart, damit wir endlich diese Vorhaben, die eigentlich schon lange fällig sind, auch hinkriegen.
Sie dürfen eine Nachfrage stellen.