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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung hat Klarheit geschaffen. Sie ist nachvollziehbar. Und ich will auch offen sagen: Sie war aus fachlicher Perspektive für manchen durchaus erwartbar. Es gehört zur parlamentarischen Fairness, auch einmal zu sagen: FDP, Grüne und Linkspartei haben auch schon schlechter begründete Normenkontrollanträge gestellt; das gehört auch zur Fairness. Sie haben Recht bekommen vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Entscheidung akzeptieren wir als Union natürlich.
Ich glaube, es ist im Interesse des ganzen Hauses, deutlich zu machen, dass es keinerlei Spielraum für die Mythen der AfD gibt. Natürlich werden alle Parteien sinnvollerweise alle rechtsgrundlos erhaltenen Mittel in diesem rechtlichen Rahmen zurückzahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der AfD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Danke für die Klarheit! Super!
Das will ich jetzt auch von der SPD hören!)
Ich glaube, das muss man deutlich sagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien gestärkt. Das ist richtig, das ist nachvollziehbar. Ich glaube, wir müssen heute angesichts dieser Debatte der AfD aber auch darüber reden, was das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt und nicht intendiert hat. Denn das Bundesverfassungsgericht und seine Entscheidung haben keinerlei Anlass dafür geboten, Parteien verächtlich zu machen, die Integrität der Bundestagsverwaltung in Zweifel zu ziehen oder das Bundesverfassungsgericht hier im Plenum zu instrumentalisieren. Und erst recht haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, keinen Grund, aus dieser Entscheidung Honig zu saugen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zu den Parteien. Um das noch mal deutlich zu machen: Die Parteien – so unterschiedlich wir in unseren Auffassungen sind –
Sie haben 100 Millionen geklaut!)
sind der Kern unserer parlamentarischen Demokratie.
Nein! Das ist der Bürger!)
Das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht. Deswegen muss man schon sagen: Unsere Demokratie lebt davon, dass Parteien unterschiedliche Meinungen mit Argumenten vertreten, und nicht davon, dass man sich gegenseitig verächtlich macht. Das können Sie in diesem Urteil auch nachlesen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Zuruf des Abg. Dr. Bernd Baumann [AfD])
Da hier von der AfD vorgetragen wird, es gäbe Mauscheleien, ob und wie die Rückzahlung der Mittel aus der Parteienfinanzierung erfolgt, will ich noch einmal deutlich sagen: Die Bundestagsverwaltung – auch das kann ich, glaube ich, im Namen des ganzen Hauses sagen – bietet hier keinerlei Anlass für Skandalisierung. Vielmehr hat die Bundestagsverwaltung, die dafür zuständig ist, viele versierte, kluge, überparteiliche Juristen, und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Und vor allem bietet das Bundesverfassungsgericht nun wirklich keinen Anlass dafür, hier irgendeine AfD-Propaganda zu verbreiten. Das ist schon wirklich bemerkenswert – Ansgar Heveling hat darauf hingewiesen –: Stephan Brandner als Justiziar der AfD ist hier breitbeinig aufgetreten,
Breitbeinig? Das ist ja ganz schön sexistisch!)
als sei er vor zwei Tagen mit einem Sieg aus Karlsruhe nach Hause gekommen.
Das glauben vielleicht die Kollegen Ihrer Fraktion, die sonst von Telegram nur mal kurz 30 Sekunden hochgeguckt haben, um Ihnen zuzuhören. Aber zur Wahrheit gehört: Erfolgreich mit ihren Anträgen waren Grüne, FDP und Linkspartei. Sie haben eine schallende Ohrfeige bekommen,
Das habe ich doch erklärt: „Zum Jagen getragen“!)
und das völlig zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Man muss sich einmal vor Augen führen: Es war nicht auf Messers Schneide, es war eine kapitale Klatsche.
Sie haben es nicht einmal über die Vorrunde hinaus ins Hauptspiel geschafft: unzulässiger Antrag.
Sie haben doch abgestimmt!)
Sie kennen nicht den Unterschied zwischen Organstreitverfahren und Normenkontrolle. Sie kennen nicht den Unterschied zwischen Artikel 20 und Artikel 38 Grundgesetz. Das ist einfach eine schallende Ohrfeige gewesen. Ich würde sagen: An Ihrer Stelle, Herr Brandner, wäre ich hier nicht aufgetreten, um irgendwelche Zirkusnummern zu veranstalten. Ich hätte mich aus Scham einmal eine Woche in die Bundestagsbibliothek zurückgezogen und mich mit Verfassungsprozessrecht beschäftigt.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen. Ich biete Ihnen gerne an – wenn Sie glauben: oh, so eine schlimme Institution –: Einschlägige Werke zum Verfassungsprozessrecht können Sie bei mir im Büro gerne einmal ausleihen. Benda, Schlaich/Korioth – es gibt viel zu lesen. Damit würden Sie den Verfassungsrichtern in Karlsruhe das nächste Mal vielleicht Unsinn ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen muss man sagen: Die AfD hat hier wirklich scheinheilig vorgetragen.
Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Ich will zum Schluss noch sagen: Das Argument, man hätte das während der Fußball-WM beschlossen,
Das hat Herr Korte gesagt!)
hat auch ein bemerkenswertes Verständnis zutage gefördert. Ich will Ihnen sagen, Herr Brandner: Auch ich freue mich über jedes Fußballspiel der Nationalmannschaft, es ist aber, wie für so viele Bürger in Deutschland, kein Grund, den Dienst einzustellen. Das gilt auch für das deutsche Parlament, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Mit Ihnen gibt es jedenfalls keinen Fortschritt für die Parteiendemokratie.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat der Kollege Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)