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Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann einen Beitrag zur Verkürzung der Tagesordnung leisten. Sehr gerne hätte ich heute Abend ausführlich über das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und deren Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt gesprochen. Aus rechtlichen Gründen geht das heute Abend leider nicht. Der zuständige Ausschuss des Bundesrates hat der Fristverkürzungsbitte des Deutschen Bundestages leider nicht entsprochen. Dementsprechend steht es morgen nicht auf der Tagesordnung des Bundesrates. Da das Umsetzungsgesetz ein Inkrafttreten am 31. Januar 2023 vorsieht, der nächste Bundesrat aber erst am 10. Februar 2023 tagt, droht ein verfassungsrechtliches Risiko, wenn wir heute Abend das Gesetz so beschließen. Daher muss das Inkrafttreten neu geregelt werden.
Deswegen beantrage ich formal namens der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemäß § 82 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Rücküberweisung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in deutsches Recht – das sind die Drucksachen 20/3822 und 20/4806 – an den federführenden Rechtsausschuss sowie an die mitberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Antrag ist gestellt.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Dr. Lieb. – Ich rufe nunmehr auf den Kollegen Stephan Mayer, CDU/CSU Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)