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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Lauterbach!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass die Tonlage etwas
versöhnlicher geworden ist.
Sie können daran mitwirken!)
Wir haben in der Tat aktuell eine sehr dramatische Situation auf den
Intensivstationen der Kinderkliniken; der Minister hat darauf hingewiesen. Und
es ist schon fast beschämend, dass wir von 607 Intensivbetten gegenwärtig nur
367 betreiben können, weil vielerorts einfach das Personal fehlt.
Es kann nicht sein, dass die Schwächsten einer Gesellschaft, die
unserer Hilfe bedürfen, diese Hilfe nicht erfahren können, obwohl wir so viel
Geld ausgeben, das aber vielfach verpufft. Die Gesamtausgaben im
Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf über
440 Milliarden Euro jährlich, das entspricht fast dem gesamten
Bundeshaushalt.
Wir geben es an den
falschen Stellen aus!)
Zusammengefasst muss man sagen: Wir nutzen unsere Potenziale nicht
wirklich effizient. Wir haben zu viele Häuser, auf die sich das wenige Personal
verteilt, bei enorm gestiegenen Sach- und Energiekosten und teilweise auch
erheblichem Investitionsstau, wofür die Länder verantwortlich sind.
Beifall der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN])
Zur Optimierung soll das hier zur Debatte stehende Gesetz zur
Pflegepersonalbemessung beitragen. Ich habe da so meine Zweifel. Meine Kollegen
von der Unionsfraktion haben unsere Zweifel bereits vorgetragen. Deshalb will
ich es dabei zunächst einmal bewenden lassen.
Im Gesetzespaket finden sich auch weitere Änderungen, und zwar zur
Vergütung der Krankenhäuser. Darauf möchte ich kurz eingehen. Ich bin jetzt seit
über zwölf Jahren im Kreistag von Ravensburg. Wir haben insgesamt sechs
Krankenhäuser gehabt. Wir haben jetzt noch zwei, vier haben wir geschlossen, um
unser System zu optimieren. Dennoch haben wir gegenwärtig ein zweistelliges
Millionendefizit. Eine nicht unwesentliche Ursache dafür ist einfach die
Vergütung nach dem Krankenhausentgeltgesetz.
Drei Punkte in aller Kürze:
Erstens. Der Katalog ambulanter Leistungen nimmt stetig zu; das ist
hier bereits ausgeführt worden. Die Sektorengrenzen fallen, und die
Krankenhäuser bieten jetzt auch immer mehr ambulant und stationär an, also
hybrid. Die damit einhergehenden Verluste an stationären Fällen müssen jedoch
durch die Hybrid-DRGs angemessen ausgeglichen werden. Und das scheint
gegenwärtig nicht der Fall zu sein. Das gilt aber auch für die hier in diesem
Gesetzespaket mit enthaltenen Tagesbehandlungen. Es ist nicht klar und nicht
eindeutig, wie diese auskömmlich finanziert werden sollen. Unser Änderungsantrag
greift das deshalb auf.
Zweitens. Die Grundlage für die Vergütung ist der Basisfallwert. Er
wird einmal im Jahr festgelegt. Kommt es zu Kostensteigerungen, wie gegenwärtig,
hält er damit nicht mehr Schritt. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden,
dass unter dem Jahr nachverhandelt werden kann, insbesondere in
Krisenzeiten.
Drittens. Betriebswirtschaftliche Grundsätze werden nicht
berücksichtigt. Wenn hohe Fallzahlen in einem Bereich zu weniger Fixkosten
führen und somit ein Fixkostendegressionsabschlag erfolgt, dann müssen umgekehrt
weniger Fallzahlen mindestens zu einer Reduzierung des Abschlags führen. Auch da
lässt der Gesetzentwurf nichts erkennen.
Zum Schluss noch ein Satz zu dem Sonderzuschuss in Höhe von
6 Milliarden Euro für die Häuser, die da angekündigt sind. Meine sehr geehrten
Damen und Herren, das ist schön, und dem Vernehmen nach ist eine Aufteilung von
4,5 Milliarden Euro für die Energiekosten und 1,5 Milliarden Euro für die
Sachkosten beabsichtigt. Es ist aber genau andersherum: Die Häuser weisen jetzt
schon darauf hin, dass die Sachkosten das Problem sind. Dafür sieht Ihr
Vorschlag keine Lösung vor.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Ates Gürpinar [DIE
LINKE])
Er enthält auch nicht, wann das Geld denn kommen soll und wie
konkret es denn verteilt werden soll.
Löblich – letzter Satz – ist selbstverständlich der Aufwuchs bei den
Zuwendungen für Geburtshilfe und Pädiatrie.
Sie müssen zum Schluss kommen, bitte.
Aber so, wie es jetzt ausgestaltet ist, müssen weitere
Verteilungskriterien nachgearbeitet werden. Auch das sieht unser Änderungsantrag
vor. Ich bitte um Zustimmung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Heike Baehrens
für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)