Er enthält auch nicht, wann das Geld denn kommen soll und wie konkret es denn verteilt werden soll. Löblich – letzter Satz – ist selbstverständlich der Aufwuchs bei den Zuwendungen für Geburtshilfe und Pädiatrie. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Lauterbach! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass die Tonlage etwas versöhnlicher geworden ist. Wir haben in der Tat aktuell eine sehr dramatische Situation auf den Intensivstationen der Kinderkliniken; der Minister hat darauf hingewiesen. Und es ist schon fast beschämend, dass wir von 607 Intensivbetten gegenwärtig nur 367 betreiben können, weil vielerorts einfach das Personal fehlt. Es kann nicht sein, dass die Schwächsten einer Gesellschaft, die unserer Hilfe bedürfen, diese Hilfe nicht erfahren können, obwohl wir so viel Geld ausgeben, das aber vielfach verpufft. Die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf über 440 Milliarden Euro jährlich, das entspricht fast dem gesamten Bundeshaushalt. Zusammengefasst muss man sagen: Wir nutzen unsere Potenziale nicht wirklich effizient. Wir haben zu viele Häuser, auf die sich das wenige Personal verteilt, bei enorm gestiegenen Sach- und Energiekosten und teilweise auch erheblichem Investitionsstau, wofür die Länder verantwortlich sind. Zur Optimierung soll das hier zur Debatte stehende Gesetz zur Pflegepersonalbemessung beitragen. Ich habe da so meine Zweifel. Meine Kollegen von der Unionsfraktion haben unsere Zweifel bereits vorgetragen. Deshalb will ich es dabei zunächst einmal bewenden lassen. Im Gesetzespaket finden sich auch weitere Änderungen, und zwar zur Vergütung der Krankenhäuser. Darauf möchte ich kurz eingehen. Ich bin jetzt seit über zwölf Jahren im Kreistag von Ravensburg. Wir haben insgesamt sechs Krankenhäuser gehabt. Wir haben jetzt noch zwei, vier haben wir geschlossen, um unser System zu optimieren. Dennoch haben wir gegenwärtig ein zweistelliges Millionendefizit. Eine nicht unwesentliche Ursache dafür ist einfach die Vergütung nach dem Krankenhausentgeltgesetz. Drei Punkte in aller Kürze: Erstens. Der Katalog ambulanter Leistungen nimmt stetig zu; das ist hier bereits ausgeführt worden. Die Sektorengrenzen fallen, und die Krankenhäuser bieten jetzt auch immer mehr ambulant und stationär an, also hybrid. Die damit einhergehenden Verluste an stationären Fällen müssen jedoch durch die Hybrid-DRGs angemessen ausgeglichen werden. Und das scheint gegenwärtig nicht der Fall zu sein. Das gilt aber auch für die hier in diesem Gesetzespaket mit enthaltenen Tagesbehandlungen. Es ist nicht klar und nicht eindeutig, wie diese auskömmlich finanziert werden sollen. Unser Änderungsantrag greift das deshalb auf. Zweitens. Die Grundlage für die Vergütung ist der Basisfallwert. Er wird einmal im Jahr festgelegt. Kommt es zu Kostensteigerungen, wie gegenwärtig, hält er damit nicht mehr Schritt. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass unter dem Jahr nachverhandelt werden kann, insbesondere in Krisenzeiten. Drittens. Betriebswirtschaftliche Grundsätze werden nicht berücksichtigt. Wenn hohe Fallzahlen in einem Bereich zu weniger Fixkosten führen und somit ein Fixkostendegressionsabschlag erfolgt, dann müssen umgekehrt weniger Fallzahlen mindestens zu einer Reduzierung des Abschlags führen. Auch da lässt der Gesetzentwurf nichts erkennen. Zum Schluss noch ein Satz zu dem Sonderzuschuss in Höhe von 6 Milliarden Euro für die Häuser, die da angekündigt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schön, und dem Vernehmen nach ist eine Aufteilung von 4,5 Milliarden Euro für die Energiekosten und 1,5 Milliarden Euro für die Sachkosten beabsichtigt. Es ist aber genau andersherum: Die Häuser weisen jetzt schon darauf hin, dass die Sachkosten das Problem sind. Dafür sieht Ihr Vorschlag keine Lösung vor. Aber so, wie es jetzt ausgestaltet ist, müssen weitere Verteilungskriterien nachgearbeitet werden. Auch das sieht unser Änderungsantrag vor. Ich bitte um Zustimmung. Danke schön.