Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich erfüllt sich natürlich ein großer Traum, wenn ich hier um kurz vor 2 Uhr zu einem so spannenden Thema wie Betriebsprüfungen eine Rede halten darf. Ich freue mich, dass so viele hier sind, die nicht unbedingt zum Arbeitskreis Finanzen gehören. Es ist ja vielleicht mal ganz interessant, das zu hören.
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Es geht in diesem Gesetzentwurf um eine Beschleunigung der Betriebsprüfungen und die Kooperation zwischen dem Finanzamt und dem steuerpflichtigen Betrieb. Zu Kooperation kann man in dem Gesetzentwurf nicht viel finden. Kooperation heißt für mich, dass beide Seiten aufeinander zugehen. Dazu kann man im Gesetzentwurf eigentlich nichts finden. Vielmehr geht es darum, dass die Finanzbehörden Regelungen festlegen, die die Steuerpflichtigen zu befolgen haben. Das ist, glaube ich, etwas anderes als Kooperation.
Ein großer Mangel ist aus meiner Sicht, dass versucht wird, mit dem Gesetzentwurf Regelungen zu treffen, die für Kleinunternehmen genauso wie für Konzerne gelten sollen. Für einen Konzern mit einer Steuerabteilung von hundert Mann sind diese Regelungen natürlich einfach umsetzbar. Für einen Kleinunternehmer – etwa den Betreiber eines Imbisses an der Ecke, der seine Buchhaltung nach Ladenschluss macht – ist vieles nicht umsetzbar.
Ich werde nächste Woche Gäste empfangen. Unter ihnen sind viele Kleinstunternehmer, auch mit Migrationshintergrund. Wenn ich ihnen erzähle: „Hört mal zu! Es gibt ein neues Gesetz, ihr müsste jetzt Schnittstellen für das Finanzamt bereitstellen; ansonsten ist eure Buchführung nicht mehr beweiskräftig und wird verworfen“, werden sie mich mit großen Augen anschauen und sagen: Was ist denn das wieder für ein Quatsch, den ihr da beschlossen habt! Das lässt sich doch gar nicht umsetzen.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass zum „Mitwirkungsverzögerungsgeld“
Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt gar nicht!)
– allein der Begriff ist ein Bürokratiemonster – auch noch ein Zuschlag festgesetzt werden kann, insbesondere dann, wenn die Umsatzerlöse 12 Millionen Euro betragen haben. Wie kommen Sie auf die Grenze von 12 Millionen Euro? Eine solche Grenze gibt es überhaupt nicht. Bei der Definition von KMUs gibt es Schwellenwerte bei 2 Millionen, 10 Millionen und 50 Millionen Euro Umsatz. Wer hat sich diese 12‑Millionen-Grenze ausgedacht?
Der Antrag der CDU/CSU – schade, dass Sie nicht vortragen wollen – beschreibt die Praxis. Der Gesetzentwurf der Regierung enthält nur Theorie. Diese Theorie lehnen wir ab.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD)