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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wirth, AfD, Sie haben es bei Ihrem monotonen Selbstgespräch wirklich virtuos geschafft, kein einziges Wort über den vorliegenden Gesetzentwurf zu sagen. Dazu muss ich Ihnen gratulieren; das ist eine Leistung. Es zeigt aber, dass Sie von Asylrecht keine Ahnung haben.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir legen stattdessen – was Sie stört; denn Sie haben offensichtlich keine Argumente dagegen – einen Gesetzentwurf vor, der ein Gesetzentwurf der praktischen Vernunft ist, der ganz konkret an der Lebenswirklichkeit aller Beteiligten orientiert ist. Es geht beim Asylrecht nämlich nicht um ein Sicherbarmen, es geht nicht um Wohltätigkeit, es geht auch nicht darum, Menschen abzustrafen oder Härte zu demonstrieren, sondern es geht darum, Rechte zügig, im Sinne aller Beteiligten fair, verwaltungskorrekt, rechtsstaatlich umzusetzen. Genau das machen wir.
Wenn wir die Kette des Weges begleiten, sehen wir, dass Menschen aus höchst bedrohlichen Situationen mit zum Teil fatalen Erfahrungen mit Verwaltung, mit Behörden, mit Polizei
Glaubt kein Mensch mehr!)
in dieses Land kommen. Wenn sie hier ankommen, dann ist für sie die Möglichkeit einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung äußerst sinnvoll. Denn stellen Sie sich einmal vor, eine Person hat nur negative Erfahrungen gemacht und soll dann ausschließlich von der Instanz, die über sie entscheidet, beraten werden. Das schafft kein Vertrauen, das schafft Zweifel.
So schaffen wir aber – und das ist, was Sie nicht begreifen – auch Vertrauen der Betroffenen, wenn es zu einem negativen Entscheid kommt. Es beschleunigt das Verfahren, wenn wir mündige Geflüchtete haben, die um ihre Rechte wissen.
Zum Zweiten. Wir kommen mit verschiedenen Maßnahmen dazu, dass die Asylverfahren selbst schneller werden. Das müsste allen in diesem Hause gefallen; denn wir wünschen uns doch, dass Menschen schnell wissen, ob sie bleiben können, ob sie nicht bleiben können; das ist im Sinne aller Beteiligten.
Es bleiben doch sowieso alle, egal ob sie dürfen!)
Zum Dritten. Wir erleben gegenwärtig eine exorbitante Zahl von Verwaltungsgerichtsverfahren. Ganze Verwaltungsgerichte sind durch monate-, ja jahrelange Asylverfahren gebunden. Warum sollte es sinnvoll sein, diesen Zustand fortzuschreiben?
Die Grenzen zumachen! Das ist sinnvoll! Alles andere ist Quatsch!)
Nein, es ist sinnvoll – im Sinne der Verwaltungsgerichte, im Sinne der Klagenden, im Sinne der Anwältinnen und Anwälte –, dies schneller zu gestalten, und das rechtskonform.
Jetzt kommen wir zum letzten Punkt – und da können Sie sich gar nicht gut aufregen; denn selbst das BAMF fordert das ausdrücklich ein –: Wir schaffen die Regelüberprüfung, die anlasslose Überprüfung von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren, ab. Es macht nämlich einfach keinen Sinn, wenn systematisch ohne Anlass ganze Legionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAMF lahmgelegt werden, anstatt sich um die eigentliche Arbeit des Anhörens und Entscheidens zu kümmern.
Ich fasse zusammen: Das ist kein Wohltätigkeitsakt, das ist ein Gesetzentwurf, der sich an der Lebensrealität aller Beteiligten orientiert und der aus Lose-lose-Situationen, die die Realität darstellen, Win-win-Situationen macht.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Nein, müssen wir gar nicht! So ein Unsinn!)
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Letzter Redner in dieser Debatte ist Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)