Rede von Parsa Marvi in 66. Sitzung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Cum-ex- und Cum-cum-Finanzgeschäfte gehören zweifelsohne zur historisch größten finanziellen Schädigung der öffentlichen Hand und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dass deren Bekämpfung und die Rückzahlung der rechtswidrigen Erträge eine hohe Priorität für uns alle haben müssen, versteht sich von selbst.
Dabei möchte ich noch mal ausdrücklich betonen, dass diese Geschäfte schon immer rechtswidrig waren und es nie eine Gesetzeslücke gab. Es war lediglich technisch möglich, sich bei einer einmal gezahlten Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheide generieren zu lassen. Diese Form der Steuerhinterziehung war und ist nach Einschätzung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesfinanzhofs einfach nur eines: kriminell.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Gerade bei Cum-ex-Fällen ist die Strafverfolgung der Fälle bis 2012 schon vergleichsweise weit vorgedrungen. Anders sieht dies hingegen bei den Cum-cum-Fällen aus. Dass dem so ist, liegt auch an dem damals nicht von der SPD geleiteten Bundesfinanzministerium, das mit zwei BMF-Schreiben aus den Jahren 2016 und 2017 die Konsequenzen eines BFH-Urteils aus dem Jahr 2015 derart eingeschränkt hat, dass die Finanzämter nur Fälle nach März 2013 und mit positiver Vorsteuerrendite verfolgen konnten.
Waren wir nun als Gesetzgeber und regierende Partei in den letzten Jahren hinsichtlich der Eindämmung solcher Steuerhinterziehung untätig? Die Antwort lautet: Nein.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Wir haben als SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode erfolgreich darauf gedrängt, diese BMF-Schreiben zu ersetzen. Wir haben per Gesetz die Verlängerung der relativen Verjährungsfristen für Cum-ex-Geschäfte von 10 auf 15 Jahre beschlossen, wir haben ein Gesetz zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen verabschiedet sowie mit dem sogenannten Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – ein furchtbar langes Wort – eine Regelung zur präventiven Bekämpfung von Cum-ex-Betrügereien auf den Weg gebracht. Wir werden jetzt sogar noch weiter gehen und gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern in der Ampel eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle umsetzen. Das Bundesfinanzministerium zeigt in seiner Vorhabenplanung auf, dass es entschlossen ist, mit dieser Ampel konsequent gegen Steuerbetrugsmodelle vorzugehen.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP])
Zahlreiche Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln bundesweit seit Jahren, um diesen Skandal aufzuklären. Die Schadensbegrenzung bzw. ‑wiedergutmachung für die öffentliche Hand nimmt dabei zu. Bis zum April 2022 wurden bereits 1,8 Milliarden Euro, nunmehr schätzungsweise bis zu 3,1 Milliarden Euro des durch die Cum-ex-Fälle entstandenen Schadens zurückgefordert, und ich kann Ihnen jetzt schon versprechen: Dabei wird es nicht bleiben.
Lassen Sie uns Maßnahmen im Kampf gegen Steuerbetrug zu einer gemeinsamen Sache im Parlament machen und Schaudebatten dieser Art dabei hinten anstellen!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)