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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Antrag der Union schreibt sich nichts Geringeres als die Durchsetzung der Gerechtigkeit auf die Fahne und zitiert nichts Geringeres als ein Urteil der Nürnberger Prozesse. Dieser entschlossene, mutige Sprung, der hier wohl versucht wird, gerät aber deutlich zu kurz, und das wird auch sofort im zweiten Absatz der Textbausteine, die hier vorliegen, kleinlaut eingeräumt.
Ja, es liegt ein russischer, überfallartiger Angriffskrieg nach Artikel 1 und 3 der entsprechenden Definition der Vereinten Nationen vor. Das bestreitet niemand, und das will auch niemand schönreden.
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Aber die sogenannte Sicherung des Weltfriedens wird nun mal nach Artikel 24 der UN-Charta dem heillos veralteten Konstrukt des Sicherheitsrats zugewiesen, in welchem Russland ein Vetorecht besitzt. Nach dem erst viel später errichteten Internationalen Strafgerichtshof können wir erst recht nicht verfahren; denn dort haben bezeichnenderweise mit den USA, China und Russland sich gleich drei Vetomächte aus der Bredouille gezogen. Seitens der USA wäre man sogar bereit, die eigenen Bürger per Kommandoeinsatz aus Den Haag zu befreien.
Daher nun diese offensichtliche Verlegenheitslösung eines Sondertribunals, welches seine Geltung rechtlich genau woher ableiten soll? Das Tribunal für Jugoslawien war damals durch den Sicherheitsrat abgesichert und befand sich damit im vollen Vollzug der UN-Charta. Das wird hier eben nicht funktionieren, da es gegen Russland geht. Also ein Gericht unterhalb der eigentlichen UN-Ebene, getragen von ein paar Mittelmächten? Man kann ja gewisse Haltungen international vertreten, wenn man das möchte; aber grundlegende reale Gegebenheiten vollständig zu ignorieren, das führt selten zum Erfolg und schadet immer der eigenen Glaubwürdigkeit.
Beifall bei der AfD)
Sicherlich, dieses Sondertribunal würde uns erst einmal nicht direkt in der Substanz treffen, wie es die Wirtschaftssanktionen tun. Aber wozu haben wir im Westen denn vollmundig das Weltrechtsprinzip besungen und ausgeweitet? Wäre es nicht viel ehrlicher, die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in der Ukraine direkt vor nationalen Gerichten zu verhandeln? Natürlich im Hinblick auf beide Kriegsparteien. Das Kooperationsproblem wäre dann auch nicht geringer, und man würde ohnehin nicht aller Täter habhaft.
Eines ist jedoch definitiv vermessen: zu glauben, dass wir per Tribunalbeschluss den Präsidenten einer Atommacht richten könnten. Die einzigen beiden Instanzen, die in der Lage wären, Putin zu richten, sind die russischen Oligarchen und das russische Volk. Ob diese das zu tun gedenken, ist aber allein deren Entscheidung.
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Das vorliegend beantragte Sondertribunal wäre eine schön anzusehende Hülle –
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.
– ohne wirklichen Inhalt, das sprichwörtliche Potemkinsche Dorf. Das sollten wir nicht errichten. Das sollten wir lieber anderen überlassen.
Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist Helge Limburg für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)