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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Triage stellt uns vor eine existenzielle Frage: Wie soll im Krankenhaus während einer Pandemie darüber entschieden werden, wer leben darf und wer sterben muss, wenn nicht alle gerettet werden können? Corona hat uns eindrücklich gezeigt: Niemand, der hier im Raum sitzt, kann sich darauf verlassen, dass sein Leben nicht irgendwann gegen das Leben eines anderen Menschen steht.
Deshalb ist es so wichtig, dass für die Zuteilung von knappen lebensrettenden medizinischen Ressourcen verlässliche Kriterien gelten. Und genau wie Sie erwarte auch ich, dass diese Zuteilungskriterien niemanden aufgrund einer Behinderung, des Alters, der Herkunft oder anderer Faktoren diskriminieren.
Dieses Recht auf Gleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Triageurteil explizit hervorgehoben, und deshalb gießen wir es jetzt in ein Gesetz. Gleichzeitig haben die Karlsruher Richterinnen und Richter aber auch ausgeführt, dass der Gesetzgeber dort, wo nicht alle gerettet werden können, darauf hinwirken darf, dass möglichst viele Menschen gerettet werden.
Die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit als Kriterium für die Triage vereint beide der genannten Aspekte: den Schutz vor Diskriminierung und das Ziel, möglichst viele Menschen zu retten.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Es ist deshalb aus meiner Sicht das einzige geeignete Entscheidungskriterium. Eine Auswahl per Zufallsprinzip, wie von manchen gefordert, wäre zwar in der Theorie gerecht, hätte aber zur Folge, dass insgesamt weniger Menschen gerettet werden können. Dies kann und darf nicht unser Handlungsansatz sein.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Einführung des Vieraugenprinzips sowie weitreichende Dokumentations- und Meldepflichten stellen sicher, dass es bei der Einschätzung über die kurzfristige Überlebenschance nicht zur Diskriminierung bestimmter Gruppen kommt. Damit greifen wir die Argumente aus der breiten zivilgesellschaftlichen Debatte auf und folgen der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, Sicherungsmechanismen für die Triage einzuführen. Der Ausschluss der Ex-post-Triage unterstreicht, dass wir eben gerade nicht taub gegenüber zivilgesellschaftlichen Einwänden sind; auch wenn andere Parteien dies gerne suggerieren, sind wir das nicht.
Abschließend möchte ich an Sie alle appellieren – auch wenn wir alle hoffen, dass dieses Gesetz niemals zur Anwendung kommt –: Bitte stimmen Sie für dieses Gesetz; denn es ist aus den dargelegten Gründen die beste Handhabe für ein Dilemma, das niemals zur Zufriedenheit aller aufgelöst werden kann.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Erich Irlstorfer hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)