- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Zweck heiligt nicht nur nicht die Mittel; mit dem falschen Mittel schadet man einem eigentlich ehrbaren Ziel sogar. Den Beweis dafür hat die „Letzte Generation“ wirklich eindrücklich angetreten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich bezweifle sehr, dass Populismus und Symbolpolitik hierauf die richtige Reaktion sind.
Beifall bei der FDP
Jetzt geht das schon wieder los! Das ist doch kein Populismus!)
Wenn es nicht nur um die schnelle Schlagzeile gehen soll, ist manchmal weniger mehr. Denn wir können sehr zuversichtlich sein, dass die Justiz auf das Phänomen Straßenblockade angemessen zu reagieren weiß. Entsprechende Straftaten müssen regelmäßig zur Anklage gebracht und abgeurteilt werden. Bei politisch motivierten Straftätern muss der Rechtsstaat klar und frühzeitig Grenzen aufzeigen. Wer wiederholt andere nötigt, muss mit Freiheitsstrafen rechnen, und zwar auch ohne Bewährung.
Die Landesjustizminister sollten deshalb klarstellen, dass Strafverfahren im Zusammenhang mit Straßenblockaden nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen und Weisungen eingestellt,
So ist es!)
sondern im Regelfall immer zur Anklage gebracht und abgeurteilt werden.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Straßenräumungen wird die Polizei die durch die Blockade entstehende Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben Dritter nun stärker in ihrer Entscheidung einstellen müssen. Das alles gilt es natürlich vonseiten der Politik eng zu begleiten. So sieht dann seriöse Rechtspolitik aus.
Anders die Union. Liebe Kollegen von der Union, zugutehalten kann man Ihnen, dass Sie es in der letzten Minute geschafft haben, von der Idee des Präventivgewahrsams Abstand zu nehmen. Immerhin. Leider ist das aber auch das einzig Erfreuliche, das es zu Ihrem Antrag zu sagen gibt. Viele grundsätzliche Dinge sind hier in der Debatte schon genannt worden. Aber auch handwerklich stimmt bei Ihrem Antrag kaum etwas. Zwei Beispiele: Sie wollen alle in § 304 StGB genannten Gegenstände – Zitat – „besser vor mutwilligen Beschädigungen … schützen und dazu den Straftatbestand“ anpassen. In § 304 StGB werden aber auch Gegenstände, die zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, erfasst. Also mehrmonatige Freiheitsstrafen für den dummen Jungen, der erstmalig ein Herz in eine Parkbank ritzt, oder den, der aus Wut gegen einen Blumenkübel tritt? Ist das Ihr Ernst? Das traue ich Ihnen eigentlich nicht zu.
Sie wollen § 315b StGB so anpassen, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn eine Blockade nur schon abstrakt dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden. Ja, liebe Union, in welchem Fall einer Demonstration ist es nicht theoretisch denkbar, dass ohne die Demo weniger Stau bestünde? Nach Ihren Vorstellungen wäre die bloße Teilnahme an den bereits angesprochenen Bauerndemos im Mindestmaß mit Freiheitsstrafen von drei Monaten zu bestrafen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Falsch!)
Dass das Bundesverfassungsgericht dies bei der Abwägung mit dem Versammlungsrecht wohl nicht mitmachen dürfte, lasse ich jetzt mal außen vor; so weit haben Sie wohl ohnehin noch nicht gedacht.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Mein Gott! Ist das ein unterirdisches Niveau hier! Und noch falsche Sachen zu erzählen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen der sogenannten „Letzten Generation“ entgegentreten. Dazu aber gibt das geltende Recht viel Spielraum. Dieser muss genutzt werden. Wir brauchen Konsequenz, keinen Aktionismus.
Vielen Dank.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der nächste Redner ist Matthias Helferich.
Beifall bei Abgeordneten der AfD
Oh, nee! Uns bleibt aber auch nichts erspart heute!)