- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Extremisten der „Letzten Generation“ üben Gewalt aus, gefährden das Leben und die Sicherheit vieler Menschen und nehmen die Beschädigung unersetzlicher Kulturgüter in Kauf. Es geht um gezielten Rechtsbruch, nicht um zivilen Ungehorsam.
Beifall bei der AfD)
Die grüne RAF ist mitten in der Entstehung. Angesichts des zunehmenden Extremismus braucht es dringend ein Verbot dieser Organisation. Hilft bei der Bekämpfung der Klimaextremisten aber der vorliegende Antrag? Definitiv nein; denn handwerklich schlechter geht es kaum. Wenn schon Populismus, dann doch bitte richtig.
Heiterkeit und Beifall bei der AfD
Nur das Original!)
Zur Forderung nach härteren Bestrafungen passt Ziffer 6: Sie fordern den Ausschluss von Kettenbewährungen. Das hat zwar mit der Problematik nicht wirklich etwas zu tun, hört sich aber nach Law and Order an. Da ist es wohl zu viel verlangt, auf die Systematik einzugehen, die zwischen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, bis zu einem Jahr und von über einem Jahr differenziert.
Unter Ziffer 2 wollen Sie § 240 StGB, Nötigung, um weitere Regelbeispiele ergänzen, um Straßenblockaden zu ahnden. Warum aber Blockierer mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedacht werden sollen, während die bestehenden Regelbeispiele eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorsehen, erschließt sich nicht.
Schlimmer ist, dass Ihnen offenbar nicht bewusst ist, dass in der Rechtspraxis Mindeststrafe meist Regelstrafe bedeutet. Ersttäter würden also niemals mehr als drei Monate bekommen, die wegen § 47 StGB – die Kollegin hat das ausgeführt – in 90 Tagessätze umgewandelt würden. Die Tagessatzhöhe bei dieser hier einschlägigen Klientel wird regelmäßig mit 10 Euro bemessen werden. Also 900 Euro für eine Straßenblockade! Das ist keine Abschreckung, und vor allem dürfte es für die Zahlung genügend Sponsoren geben.
Beifall bei der AfD)
Interessant ist Ziffer 3 mit der Idee, beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr die Eignung zur Gefährdung ausreichen zu lassen und gleichzeitig eine Mindeststrafe von drei Monaten einzuführen. Sie stufen also die Norm vom konkreten zum abstrakten Gefährdungsdelikt herunter. Während der Schuldgehalt des Delikts abnimmt, erhöhen Sie die Strafe. Zudem bringen Sie das ganze Gefüge der §§ 315a bis 315c StGB durcheinander, wenn Sie aus vier konkreten Gefährdungsdelikten eines herausgreifen und herabstufen.
Und diese Änderung bringt für Straßenblockaden noch nicht einmal viel; denn § 315b setzt eine verkehrsspezifische Gefahr voraus, die sich realisieren würde, wenn Klimaverbrecher auf eine Autobahn rennen und dadurch eine Massenkarambolage verursachen. Tatsächlich aber wird im städtischen Umfeld der Verkehr zum Stillstand gebracht, ohne dass es direkt zu Unfällen kommt. Wenn sich ein Stau bildet, und es passieren dann Folgeunfälle, verwirklicht sich keine verkehrsspezifische Gefahr, sondern das allgemeine Lebensrisiko. Das Gleiche gilt, wenn ein Rettungsfahrzeug nicht durch den Stau kommt – wie letzte Woche in Berlin. Einschlägig wäre § 315b nur dann, wenn das Hindernis ein ankommendes Rettungsfahrzeug unmittelbar behindert, was in der Regel aber gerade nicht der Fall ist.
In Ziffer 4 wollen Sie § 323c Absatz 2 verschärfen. Nur, die Vorschrift passt in den meisten Fällen überhaupt nicht. Die Reihenfolge muss da lauten: Unglück, Rettungswilliger, Behinderung. Wenn man sich aber an der Straße festklebt und es kommt erst später zu einem Unglück, ist die Behinderung ein reiner Reflexe, keine taugliche Tathandlung.
Genauso wenig durchdacht ist die Überlegung, den Tatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu verschärfen; denn wir haben gerade gelernt: Mindeststrafe drei Monate heißt praktisch 900 Euro Geldstrafe.
Was wäre also zielführend? Eine Blockade von Verkehrswegen bedeutet für alle, die auf einen ungestörten Verkehrsweg angewiesen sind, eine Risikoerhöhung. Es geht um einen schnellen Transport ins Krankenhaus oder das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr oder darum, zu verhindern, dass die Kinder irgendwo hilflos vor verschlossener Türe stehen. Da es oftmals um Leben oder Tod geht, muss das Risiko, dass die Frage der Kausalität meist nicht mehr zu klären sein wird, den Störern auferlegt werden – ohne Wenn und Aber.
Es führt kein Weg an einem speziellen Tatbestand vorbei, der vor dieser Risikoerhöhung schützt, und eigentlich müssten wir über einen Verbrechenstatbestand nachdenken, um wirklich abzuschrecken, und auch, um zu verhindern, dass das Verfahren wegen geringer Schuld oder gegen Geldauflage einfach eingestellt wird, wie es heute die Praxis ist.
Beifall bei der AfD)
Sie kommen zum Ende, bitte.
Für Vandalismus in Museen gilt das Gleiche. Wir sind gesprächsbereit.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Irene Mihalic jetzt das Wort.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)