- Bundestagsanalysen
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Herr Abgeordneter, ich hatte Ihre Frage beantwortet. Wir können den guten Erhaltungszustand gegenwärtig nicht feststellen; denn es geht darum, ob die Population tatsächlich einen Grad erreicht hat, der sicherstellt, dass diese Population auch in Zukunft bei uns heimisch bleiben wird. Durch das europäische Recht haben wir sehr eng begrenzte Möglichkeiten, bei einer streng geschützten Tierart Tötungen vorzunehmen, Abschüsse vorzunehmen.
Der Wolf ist streng geschützt. Ich glaube, das müssen wir uns vielleicht auch hier im Parlament doch gegenseitig ab und zu noch mal sagen. Wir werden international den Schutz von Großtieren wie Elefanten oder Tigern, glaube ich, schwer von den afrikanischen Ländern einfordern können, wenn wir es nicht schaffen, den Wolf in unserem Land in Zukunft weiterhin zu schützen.
Ich bin gerne bereit, die Möglichkeiten, die wir haben, dafür gut auszunutzen; aber ein pauschales Erklären des guten Erhaltungszustandes und pauschale Abschüsse sind rechtlich nicht möglich, und ich halte es auch naturschutzfachlich für falsch.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Herr Gesenhues.