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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben wir hier? Eingebracht worden ist diese Vorlage als Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters. Den zweiten Teil mit dem Insolvenzrecht haben Sie gestern im Rechtsausschuss erst angeklebt. Einmal mehr pfeifen Sie also auf die Formalien eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, indem Sie nachträglich im Ausschuss ganz disparate Materien zusammenleimen. Immerhin haben Sie diesmal den richtigen Ausschuss getroffen. Nach dem, was wir hier schon erlebt haben, muss man ja froh sein, dass das Insolvenzrecht nicht im Ausschuss für Landwirtschaft oder im Gesundheitsausschuss gelandet ist.
Inhaltlich ist das, was so mit minimaler Diskussion hier durchgeschleust wird, das reine Déjà-vu. Sie wollen es noch mehr erleichtern, dass Kapitalgesellschaften, die rechnerisch überschuldet sind, dennoch weiterwirtschaften dürfen. Das hat ja mittlerweile schon Tradition. Unter tätiger Mithilfe einer schlechten Politik zieht eine wirtschaftliche Krise herauf, und Unternehmen geraten in Bedrängnis. Anstatt aber nun die schlechte Politik zu ändern, anstatt die Rahmenbedingungen für die Unternehmen wieder zu verbessern, versucht man lieber, die Fallzahlen bei den Insolvenzgerichten künstlich niedrig zu halten.
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Das haben Sie damals in der Bankenkrise so gemacht, das haben Sie angesichts der wirtschaftlichen Folgen Ihrer Coronamaßnahmen so gemacht, und jetzt wollen Sie es schon wieder tun, um die Folgen Ihrer desaströsen Energiepolitik mit fingerdick weißer Salbe zu überdecken. Das halten wir einfach für unseriös.
Beifall bei der AfD)
Wenn man sich die Stellungnahmen zu Ihrem Entwurf, etwa der Bundesrechtsanwaltskammer oder des Anwaltvereins, so ansieht, sind wir da auch nicht die Einzigen.
Zerstören Sie also nicht weiter die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts, sondern sorgen Sie lieber dafür, dass die Energieversorgung der deutschen Unternehmen sichergestellt wird.
Beifall bei der AfD)
Zu dem ursprünglichen Inhalt des Gesetzentwurfs. Im Güterrechtsregister können Eheleute den Umstand verlautbaren, dass ein Ehevertrag geschlossen wurde, dass also bei Rechtsgeschäften eines Dritten mit einem der Ehegatten möglicherweise Besonderheiten zu beachten sind. Das dient der Sicherheit des Rechtsverkehrs. Dieses Register wollen Sie ersatzlos abschaffen.
Nun besteht wohl ein Konsens, dass das Güterrechtsregister in seiner bisherigen Form, also in Papierform bei Hunderten Amtsgerichten geführt, ein Auslaufmodell ist und in dieser Form auch kaum noch genutzt wird. Das ist als Befund erst mal schlüssig. Abhilfe könnte darin bestehen, das Register zentral, etwa beim Bundesamt für Justiz, und rein elektronisch zu führen. Der Deutsche Notarverein hat noch in einer Stellungnahme von 2017 im Einzelnen erläutert, warum ein solchermaßen modernisiertes Register weiterhin sinnvoll wäre. Als Grund, warum Sie diesem Vorschlag nicht folgen wollen, führen Sie an, es müssten dann gewaltige, zu großen Teilen obsolete Altbestände digitalisiert werden. Das überzeugt nicht.
Das überzeugt Sie nicht! Sie kann sowieso nichts überzeugen!)
Denkbar wäre auch, auf eine Digitalisierung dieser Altbestände zu verzichten und die Betroffenen darauf zu verweisen, die noch aktuellen Eintragungen in elektronischer Form erneut vorzunehmen.
Durch die ersatzlose Abschaffung schütten Sie das Kind mit dem Bade aus, weshalb wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dieter Janecek, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)