Zwischenrufe:
0
Beifall:
7
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Heiterkeit bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren! Heute setzen wir ein Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag um: Wir bauen Bürokratie ab. Das ist die zentrale Botschaft heute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau, das hat sich diese Koalition auf die Fahne geschrieben, und wir halten uns an unsere Versprechen. Wir schaffen heute die sogenannten Güterrechtsregister ab.
Güterrechtsregister beinhalten auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse. Sie werden bei den Amtsgerichten geführt und sind – das kann man so deutlich sagen – heute weitestgehend funktionslos. Sie werden kaum noch genutzt, kosten aber viel Geld. Der Aufwand für die Führung dieser Register steht in keinem Verhältnis mehr zu der geringen rechtlichen und der schwindenden praktischen Bedeutung der Güterrechtsregister.
Das ist aber nicht alles, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diesem Gesetzgebungsverfahren hängt eine weitere Änderung an, die, so glaube ich, noch viel wichtiger ist: die temporäre Anpassung des Insolvenzrechts aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage in unserem Land. In der Sache haben diese beiden Änderungen nicht viel gemeinsam. Aber beide bringen, wie ich finde, unser Land in der aktuellen Situation wirklich voran.
Mit der Anpassung des Insolvenzrechts wollen wir diejenigen Unternehmen entlasten bzw. unterstützen, die eigentlich gesund sind, aber aufgrund der explodierenden Energiepreise unverschuldet in eine Notlage geraten sind.
Beifall bei der SPD)
Wir ermöglichen genau diesen Unternehmen eine zeitlich begrenzte Erleichterung und Ausnahmeregelung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages. Konkret bedeutet das:
Erstens. Wir verkürzen vorübergehend den sogenannten Prognosezeitraum für die insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung.
Zweitens. Wir verkürzen die Zeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanung vorübergehend von sechs auf vier Monate.
Drittens. Wir geben überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit für Sanierungsbemühungen. Wir setzen daher die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung zeitweise von derzeit sechs auf acht Wochen hoch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sinnvolle Änderungen. Die Zeit drängt, und wir brauchen jetzt ein rasches staatliches Handeln. Denn: Wir können gesunde Betriebe nicht einfach insolvent gehen lassen, wenn ihre Überschuldungen nur auf den kriegsbedingten und drastischen Veränderungen des Energiemarktes beruhen. Wir müssen ihnen die Chance geben, entsprechende Hilfsprogramme des Bundes abzurufen. So retten wir Betriebe. So retten wir Arbeitsplätze. Wir lassen niemanden allein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Zuruf der Abg. Nina Warken [CDU/CSU])
Ich gucke auf die Uhr: Die restliche Redezeit würde ich zur Verfügung stellen; ich glaube, das tut dem Abend vielleicht noch ganz gut.
Ich bitte daher um Zustimmung dieses Hauses für beide geplanten Vorhaben: die Abschaffung des Güterrechtsregisters und die temporäre Anpassung des Insolvenzrechts.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Limbacher. Vorbildlich! – Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)