Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Zunächst einmal: Eine Verkürzung der Pflegeleistungen einseitig durch den Pflegedienst ist
natürlich nicht erlaubt. Das ist mir auch nicht bekannt. Das wäre ein Bruch mit den geltenden Regeln. Dann würde sich die Frage stellen, ob der Pflegedienst die
Leistungen überhaupt so erbracht hat, dass sie abgerechnet werden können.
Grundsätzlich haben Sie aber recht, dass wir mit Mehrbelastungen in der ambulanten Pflege zu rechnen haben. Daher habe ich eben schon in meiner
Antwort auf die Frage der Abgeordneten Zeulner darauf hingewiesen, dass wir die Verkürzung der Laufzeiten von Verträgen zwischen Pflegekassen und Pflegediensten
planen, sodass die Mehrkosten an die Pflegekassen weitergegeben werden können, und dass wir diese dann im Rahmen der Maßnahmen refinanzieren, die ich eben
angesprochen habe.