- Bundestagsanalysen
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Ich finde, die Istanbul-Konvention ist da sehr stimmig. Sie sagt ganz klar: Eine Frau ist eine Person weiblichen Geschlechts. Sie haben in den späteren Ausführungen darauf hingewiesen, dass Sie das eins zu eins nur auf das biologische Geschlecht beziehen. Das ist aber nicht die Definition der Istanbul-Konvention. Das ist auch nicht die Definition dieser Bundesregierung, und das ist auch nicht die Definition der rechtlichen Lage in Deutschland.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Habe ich nicht verstanden! Was war das denn?)
Haben Sie noch eine Nachfrage zu diesem Thema? – Nein.
Sie hatte doch schon eine Nachfrage!)
Ich würde dann in der normalen Frageliste weitergehen, wenn es zu diesem Thema keine weiteren Nachfragen gibt. – Dann ist jetzt die Kollegin Heidi Reichinnek aus der Fraktion Die Linke dran.