Ich finde, die Istanbul-Konvention ist da sehr stimmig. Sie sagt ganz klar: Eine Frau ist eine Person weiblichen Geschlechts. Sie haben in den späteren Ausführungen darauf hingewiesen, dass Sie das eins zu eins nur auf das biologische Geschlecht beziehen. Das ist aber nicht die Definition der Istanbul-Konvention. Das ist auch nicht die Definition dieser Bundesregierung, und das ist auch nicht die Definition der rechtlichen Lage in Deutschland.