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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich hätte mir, ähnlich wie bei Ihrer Vorgängerin auch schon, einen Satz zum Kinderschutz in Deutschland gewünscht; dieser ist ausgeblieben. Deswegen möchte ich Sie dazu fragen. Die Bundesinnenministerin Faeser hat als Reaktion auf das Urteil des EuGH gesagt:
Für mich ist wichtig, dass wir für die Ermittlungsbehörden die IP‑Adressen verfügbar haben müssen … der Europäische Gerichtshof gibt uns ja diesen Spielraum, gerade die IP‑Adressen zu speichern und auch zu nutzen.
In ihrer Auffassung werde sie auch von Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt.
Ich frage Sie als Familienministerin und damit auch als oberste Kinderschützerin in Deutschland: Unterstützen Sie das Vorhaben der Innenministerin, die IP‑Adressenspeicherung zur Ermittlung und zur Strafverfolgung gesetzlich zu verankern, damit jährlich Tausende Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland aufgeklärt werden können?