Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich hätte mir, ähnlich wie bei Ihrer Vorgängerin auch schon, einen Satz zum Kinderschutz in Deutschland gewünscht; dieser ist ausgeblieben. Deswegen möchte ich Sie dazu fragen. Die Bundesinnenministerin Faeser hat als Reaktion auf das Urteil des EuGH gesagt: In ihrer Auffassung werde sie auch von Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt. Ich frage Sie als Familienministerin und damit auch als oberste Kinderschützerin in Deutschland: Unterstützen Sie das Vorhaben der Innenministerin, die IP‑Adressenspeicherung zur Ermittlung und zur Strafverfolgung gesetzlich zu verankern, damit jährlich Tausende Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland aufgeklärt werden können?