Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte Frau Ministerin! Mit der 28. Änderung liegt uns in kurzer Folge schon wieder eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vor. Es wäre schön, wenn das Ministerium diesen Eifer wenigstens teilweise den Problemen in unseren Schulen und der Sicherung des Forschungsstandorts Deutschland widmen würde.
Beifall bei der AfD)
Natürlich brauchen Studenten in einer Notlage Unterstützung, um zu verhindern, dass sie ihre Lebensträume begraben und aus finanziellen Gründen das Studium abbrechen müssen; denn damit würde gleichzeitig wertvolles Potenzial vernichtet. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür jedoch nicht das geeignete Mittel. Man hat den Eindruck, dass der Text mit heißer Nadel gestrickt wurde. Oder, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist dieser Gesetzentwurf vielleicht Teil Ihrer Vorbereitung auf erneute Lockdown-Maßnahmen? Das würde dann auch die ungewöhnliche Eile erklären. Ich stelle fest: Studenten sind in den letzten Jahren nicht durch eine Krankheit, sondern durch die umstrittenen und überzogenen Coronamaßnahmen in Not geraten.
Beifall bei der AfD)
Nun legen Sie mit diesem Entwurf die nächste Gesetzesvorlage vor, in der ein kommender Notstand mit weitreichenden Grundrechtseinschränkungen wie selbstverständlich vorausgesetzt wird, unterstrichen durch die angebliche Eilbedürftigkeit der Gesetzesvorlage.
Zuruf der Abg. Ria Schröder [FDP])
Selbst wenn man die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung anerkennen wollte – was wir nicht tun –, krankt der vorliegende Entwurf an zahlreichen handwerklichen Fehlern. Diese Fehler hat nicht zuletzt der Bundesrechnungshof ausdrücklich gerügt.
Beifall bei der AfD)
Da ist zunächst die Tatsache, dass der vorgesehene Notfallmechanismus zu schwerfällig und langwierig ist. Im Falle einer echten Notlage könnte die unmittelbar notwendige Hilfe so erst nach Wochen oder gar Monaten erfolgen: viel zu spät.
Beifall bei der AfD
Stimmt doch gar nicht!)
Zweitens. Der Entwurf sieht vor, die Förderung nach Ablauf von sechs Monaten unterschiedslos nur noch als Darlehen zu gewähren. Damit würden sogar Schülerinnen und Schüler, womöglich noch minderjährig, in die Zwangslage gebracht, sich noch vor Eintritt in das Erwerbsleben in erheblichem Umfang verschulden zu müssen.
Drittens ist dieser nach sechs Monaten vorgesehene Bruch in der Förderung von Schülerinnen und Schülern, wie der Bundesrechnungshof betont, auch verfassungsrechtlich fragwürdig.
Und viertens: Schließlich würden auch Personen in den Genuss der Förderung kommen, die darauf gar nicht angewiesen sind. In Verbindung mit dem möglichen Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung wären damit Leistungsmissbrauch und Mitnahmeeffekten Tür und Tor geöffnet. Zielgerichtet und schnell ist da nichts, Frau Schröder.
Beifall bei der AfD)
Vor allem aber fehlt es dem Entwurf an klaren Kriterien für die Notlage und die Bedürftigkeit der Leistungsempfänger. Wir fordern Sie daher auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Kehren Sie zurück zum bewährten Prinzip, dass das BAföG für Auszubildende aus sozial schwächeren Familien Chancengleichheit bieten soll! Das setzt zwingend voraus, dass die Leistungsfähigkeit der Eltern und vorhandenes Vermögen angemessen berücksichtigt werden. Im Falle einer wirklichen Notlage kann der Bundestag auch im Rahmen der geltenden Regeln schnell und zielgerichtet reagieren. Dazu bedarf es keiner Generalermächtigung der Bundesregierung,
Beifall bei der AfD)
die – analog zum unsäglichen Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes – bei vielen Details im Vagen bleibt und zudem erschreckend unausgegoren ist.
Danke.
Beifall bei der AfD)
Das war Professor Dr. Michael Kaufmann, um es einmal korrekt zu sagen.
Jetzt kommt Nina Stahr für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)