- Bundestagsanalysen
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich hätte gerne zu Protokoll gegeben; aber wir haben in der Koalition vereinbart, dass einer aus der Koalition zu dem, was wir heute machen, etwas sagt.
Ich möchte, wenn ich an diesem Ort zu dieser Zeit etwas sagen muss, gerne mit Shakespeare anfangen, um am Abend noch ein wenig zu erfreuen.
Auf Englisch, bitte!)
Im „Sommernachtstraum“, dritter Akt, zweite Szene, sagt Hermia so schön:
Die Nacht, die uns der Augen Dienst entzieht, Macht, daß dem Ohr kein leiser Laut entflieht. Was dem Gesicht an Schärfe wird benommen, Muß doppelt dem Gehör zugute kommen.
Das passt zu einer Rede an einem solchen Abend, aber es passt auch zu dem so trocken klingenden Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Was machen wir? Sehr vereinfacht – für all die, die nicht im Rechtsausschuss sind –: Wir sorgen dafür, dass die Regelungen für Beglaubigungen – hier würden einige Veränderungen ohne dieses Gesetz sowieso schon in Kraft treten – jetzt noch so erweitert werden, dass die Notare die Möglichkeit haben, im Gesellschaftsrecht, im Genossenschaftsrecht, im Vereinsrecht die Digitalisierung so fortzuschreiben, wie die Zukunftskoalition, die Ampel, es sich vorgestellt hat, und das, wie ich finde, in einer sehr produktiven und harmonischen Art und Weise.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, ohne zu sehr in die Details zu gehen, möchte ich darauf hinweisen, dass wir dabei zwei Dinge gleichzeitig machen: Einerseits geben wir den Notaren die Möglichkeit, in diesen Verfahren weiterhin, was die Technik angeht, voranzugehen. Dabei sind sie bisher sehr zuverlässig. Wenn wir die Vorzüge der Digitalisierung nutzen wollen, müssen wir andererseits erkennen: Wir müssen Vertrauen in die Digitalisierung schaffen, beim Bürger wie beim Unternehmer. Das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf.
Es gab bestimmte Änderungswünsche, insbesondere seitens des Deutschen Anwaltvereins. In der Frage „Welchen Notar kann ich denn im Gesellschaftsrecht nehmen?“, bleiben wir letztlich bei dem, was im tatsächlichen Leben der Fall ist. So haben wir durch die Berichterstatter – ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD – noch erreicht, dass – anders als im Entwurf der Bundesregierung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Strasser, noch vorgesehen – der Wohnsitz des Eigentümers, des Gesellschafters – wenn er denn identifizierbar ist, also nicht bei Aktiengesellschaften und anderen, wo das nicht klar ist –, auch Maßgabe sein kann für die Frage „Welchen Notar nehme ich digital in Anspruch?“.
Verworfen haben wir dagegen Wünsche des – hier jetzt wieder einmal nicht vertretenen – Bundesrates, noch andere Parallelverfahren zu finden, die eine Vermischung mit öffentlich-rechtlichen Institutionen vorgesehen hätten. Das war nicht in unserem Sinn. Denn wir wollen bei der Digitalisierung erreichen, dass das, was wir bei Beglaubigungen durch Notare an Vertrauen haben, auch in der digitalen Welt ermöglicht wird.
Für all das gäbe es noch viele weitere Argumente. Aber da, wie gesagt, die Nacht die Schärfe ein wenig kaputtmacht, höre ich jetzt einfach auf und danke.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Abgeordneten Stephan Mayer und Esra Limbacher haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Tobias Matthias Peterka.
Beifall bei der AfD)