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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den demokratischen Fraktionen! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen und Betrieben! In meinem ersten Job in Moers habe ich als Jugendlicher, wie viele andere, Zeitungen ausgetragen. Damals hat mir der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in die Hand gedrückt, auf dem stand schwarz auf weiß alles, was ich an wichtigen Informationen für diesen Vertrag brauchte. So soll es sein.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Als Jugendlicher hätte ich sonst vermutlich nicht gewusst, was meine Rechte sind. Was ich auch nicht wusste: Schon damals galt das Nachweisgesetz, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen.
Mit der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie der Europäischen Union erneuern wir heute dieses Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei geht es um Klarheit. Wenn zwei einen Arbeitsvertrag schließen, dann müssen beide Seiten wissen, unter welchen Bedingungen dieser Vertrag zustande kommt. Wo der Arbeitsvertrag selbst nicht schriftlich abgeschlossen wird, müssen Beschäftigte die wichtigsten Informationen zu ihrem Arbeitsverhältnis nachgewiesen bekommen. Was verdiene ich? Wie viel Urlaub habe ich? Welche Arbeitszeiten gelten? Und so weiter. Es geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei um Klarheit, und dazu möchte ich heute auch beitragen.
Erstens. Beschäftigte müssen von nun an auch informiert werden über die vereinbarte Probezeit, über Überstunden, über Abrufarbeit, über Kündigungsfristen, das Verfahren bei Kündigung und auch über betriebliche Altersvorsorge.
Zweitens. Durch die Änderung beim Nachweisgesetz ändert sich für die betriebliche Altersvorsorge gar nichts. Für monatliche Entgeltumwandlung gilt die Schriftform auch weiterhin. Soweit dazu bei einigen Unternehmen Unklarheiten und Unsicherheiten bestanden, sei das hier einmal klargestellt: Das gilt so, wie es bisher galt.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Das hätte man auch in das Gesetz hineinschreiben können!)
Drittens. Es gibt jetzt einige, die sich beklagen, wir würden mit diesem Gesetz die Unternehmen ab dem 1. August verpflichten, plötzlich Unmengen an Papier zu produzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, das tun wir nicht. Die Nachweispflicht gibt es seit über 20 Jahren. Das ändern wir nicht. Seit mehr als 20 Jahren muss dieser Nachweis schriftlich erfolgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was sich jetzt ändert: Ab dem 1. August kann der Verstoß gegen diese Rechtspflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Warum hat es dann die Richtlinie vorgesehen, Herr Kollege?)
Wer jetzt aber zu erkennen gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, sich an Gesetze erst dann halten zu wollen, wenn ein Verstoß dagegen bestraft werden kann, der beweist ein sehr schwieriges Verhältnis zur Rechtsordnung.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])
Die Schriftform selbst ist doch kein Selbstzweck. Aber ein Stück Papier mit einer Unterschrift sorgt für Klarheit. Der Nachweis muss schriftlich erfolgen, damit die Beschäftigten ihre Rechte aus dem Vertrag auch vor Gericht beweisen und durchsetzen können.
Auch schon mal etwas von Beweislastumkehr gehört?)
Ja, wir sind sehr dafür, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um den Rechtsverkehr zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen. Doch das darf kein Freischein sein, um die Rechte von Beschäftigten auszuhebeln.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man jetzt, wie die Unionsfraktion mit ihrem Antrag, die Schriftform völlig streichen möchte, dann lässt man Millionen Beschäftigte völlig ohne Beweismöglichkeiten und damit schutzlos gegenüber Missbrauch.
Das stimmt doch gar nicht!)
Das mögen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion, zwar genau so wollen, aber das machen wir nicht mit. Wir machen Politik für die arbeitenden Menschen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das heißt, wir geben denen in prekären Beschäftigungsverhältnissen das an die Hand, was sie brauchen, um ihre Rechte und Interessen wahren und durchsetzen zu können.
Als ich meinen letzten Arbeitsvertrag unterschrieben habe, kannte ich meine Rechte sehr genau. Ich hatte zwischendurch Jura studiert und war Anwalt geworden. Das ist aber nicht gerade selbstverständlich. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass alle Beschäftigten ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Genau dabei unterstützen wir sie.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Wilfried Oellers das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)